Hallo Thomas,
die Rentenversicherung hat bei Ihren Entscheidungen zur Kfz-Hilfe nicht nur die Notwendigkeit zu prüfen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dies geschieht jeweils im Einzelfall. Eine Bewertung der im konkreten Fall getätigten Entscheidung können wir hier im Forum nicht vornehmen.
Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie bitte Widerspruch ein. Die Entscheidung wird dann im Widerspruchsverfahren erneut geprüft.
Unabhängig davon können Sie sich auch noch an das Bundesversicherungsamt für eine generelle Einschätzung wenden.