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Experten-Antwort

Kindererziehung Pflichtbeiträge nur 2,0 Jahre

von Mona02.04.2023 | 13:52
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5 Antworten

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Hallo, ich bekomme leider keinen Beratungstermin bezüglich Antragstellung der Altersrente in der nächsten Stadt, deshalb hoffe ich, hier eine Antwort zu bekommen. Für die Geburt meines dritten Kindes (alle vor 1992 geboren), habe ich im zugesandten Rentenverlauf nur 2 Jahre Beitragszeit Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung stehen. Es ist an sich schon ärgerlich, dass es nicht drei Jahre sind, aber zweieinhalb Jahre sollten es schon sein. Gibt es eine Erklärung dafür? Was kann ich tun, um das ggf. ändern zu lassen? Mit freundlichem Gruß M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mona,

wir schließen uns den Ausführungen der Vorredner an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

LScham 02.04.2023 | 14:03
Hallo Mona Wenn bisher nur 2 Jahre berücksichtigt wurden, bitte Datum der Berechnung beachten. Ihre Aussage lässt darauf schließen, dass das Datum vor der Neuregelung über die Anhebung auf 30 Monate liegt, damals nur 2 Jahre galten. . Lässt sich aber aus meiner Sicht unproblematisch durch Anfrage beim zuständigen Bearbeiter klären. . Wenn tatsächlich zu niedrig festgelegt, eine Information an die DRV senden, Ihre Versicherungsnummer aber nicht vergessen mit anzugeben
KSCam 02.04.2023 | 14:13
es gibt noch einige Fallgruppen bei denen 2019 -warum auch immer - nicht von 2 auf 2,5 Jahre umgestellt wurde. Macht aber nix, da das spätestens beim Rentenantrag festgestellt wird. Sie können das auch jederzeit mit einem simplen Dreizeiler geltend machen. Das ist kein Grund zur Aufregung. Alles wird gut
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