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Kindererziehungszeit

von Lizy07.08.2007 | 10:51
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2 Antworten

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Ich habe da mal ne frage wirkt sich das auf die spätere Rente aus wenn man ein Behindertes Kind bekommen hat? Mein Kind kam 1983 auf die welt. Wird das in irgend einer weise berücksichtigt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit ein Jahr. Neben der Beitragszeit wegen Kindererziehung erhalten Sie auch die sogenannte Berücksichtigungszeit. Diese beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach 10 Jahren.

Für Zeiten nach dem 31.12.1991, in denen gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen, werden nach § 70 Abs. 3a S.2 Buchstabe b SGB VI (in Kraft getreten am 01.01.2002) zusätzlich Entgeltpunkte ermittelt, wenn mindestens 25 Jahre (u.a. aufgrund der Zurechnungszeit) mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind.

Erfolgt eine Gutschrift von Entgeltpunkten nach dieser Vorschrift, gelten diese Zeiten nach § 55Abs. 1 S.3 SGB VI als Beitragszeiten, auch wenn während dieser Zeit tatsächlich keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Diese gesetzliche Regelung kann nur Auswirkungen haben, wenn mehre Kinder gleichzeitig erzogen wurden. Bezogen auf Ihren Fall, könnten, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen wurden, diese Zeiten vom 01.01.1992 bis zum Jahr 2001 berücksichtigt werden.

Diese Zeiten der Kinderpflege, sind jedoch nur anzuerkennen, wenn u.a.Pflegebedürftigkeit des Kindes vorliegt. Diese Pflegebedürftigkeit kann nach unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen nachgewiesen werden. Zur Abklärung, sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

1 Antworten

lotscheram 07.08.2007 | 13:07
Für die Berücksichtigung in der eigenen Rente gibt es zunächst keine Unterchiede. Sie bekommen für ein Kind vor 1992 geboren 1 Jahr als Pflichtbeitragszeit angerechnet wofür man 0,9996 Entgeltpunkte erhält, entspricht nach gegenwärtiger Bewertung 26,25€ West oder 23,08 Ost. Für weitere 120/121 Monate, je nach Geburtsdatum, werden Kinderberücksichtigungszeiten zusätzlich berücksichtigt, die aber nur Bedeutung erlangen bei der Ermittlung des Gesamtleistungswertes, der sich dadurch günstiger gestaltet und indirekt auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe insgesamt entsteht, sie sich verbessert. Je nach Grad der Behinderung kann gegebenenfalls auch eine Pflegeleistung, die zu beantragen wäre, sich positiv auf Ihre spätere Rente auswirken.
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