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Kindererziehungszeit Zuverdienst 1995

von esther28.06.2008 | 14:31
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Werden für ein 1995 geborenes Kind auch 3 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn man 6 Monate nach der Geburt wieder über der Geringverdienergrenze aber unter der Beitragsbemessungsgrenze gearbeitet hat? oder wird dann nur die Zeit bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes angerechnet? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß erst ab 1.7.1998 die vollen 3 Jahre angerechnet werden, was ist richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, unabhängig von der Einkommenshöhe.

Die Einkommenshöhe wirkt sich erst bei der Rentenberechnung aus:

Zunächst werden Entgeltpunkte (Rentenanwartschaften) aus der gleichzeitig ausgeübten Beschäftigung ermittelt.

Hinzugerechnet werden noch Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, je Monat 0,0833 Entgeltpunkte, bis maximal zum Höchstwert an Entgeltpunkten für den gleichen Zeitraum. Im Jahr 1995 zum Beispiel konnten maximal 1,8474 Entgeltpunkte erworben werden.

In der Vergangenheit wurde diese Grenze bereits bei einem Entgeltpunkt gezogen. Durch die Rechtsprechung wurde diese Begrenzung nach oben verschoben. LS hat die Auswirkungen schon skizziert.

Fazit: je nachdem wie hoch Ihr versicherungspflichtiges Einkommen ist, ergeben sich mal mehr oder weniger Entgeltpunkte für die Erziehungsleistung. Und die Kinderzeiten sollten immer dem Elternteil zugeordnet werden, der die überwiegende Erziehung wahrgenommen hat. In aller Regel also dem Elternteil mit dem geringen Teilzeiteinkommen.

2 Antworten

Schadeam 28.06.2008 | 15:07
ja die Kindererziehungszeit wird immer additiv, d.h. zusätzlich zu den vorhandenen Beiträgen bewertet. Und zwar für alle Rentnerinnen, die KEZ Zeiten bekommen-auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Bei der Beitragsbemessungsgrenze ist allerdings Schluß. (das Datum 1998 ist nach meiner Erinnerung der Termin, ab dem das dann auch so gemacht wurde - aber eben "rückwirkend")
LSam 28.06.2008 | 23:08
Unabhängig vom Verdienst wird bei einem Rentenbeginn ab 1992 für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt, für jedes nach 1991 geborene Kind 3 Jahre. Liegen keine Verdienste während Kindererziehungszeit vor, beträgt die Bewertung bei einem Rentenbeginn ab 01.07.2000 je Monat 0,0833 Entgeltpunkte. Liegen jedoch für eine Zeit, die als Kindererziehungszeit zu berücksichtigen ist, außerdem Einkünfte bzw. Verdienste vor, darf ein für die Beitragsbemessungsgrenze festgelegter Wert an Entgeltpunkten für den zu berücksichtigenden Zeitraum nicht überschritten werden. Tritt dieser Fall ein, werden die darüberliegenden Entgeltpunkte von der zu berücksichtigenden Summe Entgeltpunkte für dieKindererziehungszeit des jeweiligen Zeitraumes subtrahiert. Im Extremfall, wenn ein hoher eigener Verdienst bereits zur Überschreitung der BBG führt, würde dies zur Folge haben, das die Kindererziehungszeit zwar berücksichtigt wird, dafür aber keine Entgeltpunkte ermittelt werden. Im Gegensatz zur Regelung bis 30.06.1998, wo je Kind als Bewertung je Monat nur 0,0625 EGPT ermittelt wurde, eigener Verdienst außerdem darauf angerechnet wurde, ist, beginnend mit dem 01.07.1998, eine stufenweise Anhebung der Bewertung vorgenommen worden, die bei Rentenbeginn: ab 01.07.1998 85%, ab 01.07.1999 90%, ab 01.07.2000 99,96% vom Bundesdurchschnitt beträgt, woraus ab 01.07.2000 die monatlichen 0,0833 resultieren, die grundsätzlich jeder berücksichtigt bekommt, der ab diesem Zeitpunkt in Rente gegangen ist und Kindererziehungszeiten hat.
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