Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Die Einkommenshöhe wirkt sich erst bei der Rentenberechnung aus:
Zunächst werden Entgeltpunkte (Rentenanwartschaften) aus der gleichzeitig ausgeübten Beschäftigung ermittelt.
Hinzugerechnet werden noch Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, je Monat 0,0833 Entgeltpunkte, bis maximal zum Höchstwert an Entgeltpunkten für den gleichen Zeitraum. Im Jahr 1995 zum Beispiel konnten maximal 1,8474 Entgeltpunkte erworben werden.
In der Vergangenheit wurde diese Grenze bereits bei einem Entgeltpunkt gezogen. Durch die Rechtsprechung wurde diese Begrenzung nach oben verschoben. LS hat die Auswirkungen schon skizziert.
Fazit: je nachdem wie hoch Ihr versicherungspflichtiges Einkommen ist, ergeben sich mal mehr oder weniger Entgeltpunkte für die Erziehungsleistung. Und die Kinderzeiten sollten immer dem Elternteil zugeordnet werden, der die überwiegende Erziehung wahrgenommen hat. In aller Regel also dem Elternteil mit dem geringen Teilzeiteinkommen.