Hallo Franz S.,
grundsätzlich werden seit dem 1. August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet. Für eine abschließende Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.
Allgemeine Informationen können Sie auch der Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung" entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=27