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Experten-Antwort

Kinderzeiten für KVDR

von Franz S.06.11.2018 | 20:11
75 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich möchte demnächst in Altersrente gehen. Habe aber die sog. 9/10 Belegung für die KVDR nicht ganz erfüllt, weil ich eine Zeit privat krankenversichert war. Wir haben 3 Kinder, die Erziehungszeiten sind bei der Frau anerkannt. Jetzt habe ich erfahren, dass 3 Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit der KVDR pauschal auch bei mir angerechnet werden können. Auch wenn bei meiner Frau die Kinderzeiten (Beiträge) im Versicherungskonto gespeichert sind? Wann beginnt und endet denn die Zeitspanne der Vorversicherungszeit, welche für die KVDR gilt? Vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2018 | 08:48

Hallo Franz S.,

grundsätzlich werden seit dem 1. August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet. Für eine abschließende Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

Allgemeine Informationen können Sie auch der Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung" entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=27

1 Antworten

Jonnyam 06.11.2018 | 21:34
Das ist eine Frage des Krankenversicherungsrechts. Dennoch hier schon mal so viel: Wem die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet wurden ist belanglos. Auch der Beginn der 2. Hälfte, in dem 9/10 mit Vorversicherungszeiten belegt sein sollten, ist nichr von Bedeutung. Die Kinder zählen selbst dann, wenn sie vorher geboren wurden. Es werden auch pauschal immer 3 Jahre / Kind angerechnet selbst wenn diese schon sb Alter z.B. 1 1/2 nicht mehr erzogen wurden. Näheres bitte bei der Krankenkasse erfragen.
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