Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Sie grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Für Einzelheiten zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge wenden Sie sich bitte an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de