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Experten-Antwort

Klärung des Versicherungskontos

von Bernd07.12.2022 | 09:26
458 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Ihre-Vorsorge-Experten-Team, ich habe vor einiger Zeit einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert. Die Rentenversicherung hat mit nicht nur den Versicherungsverlauf zugesendet, sondern auch ein Kontenklärungsverfahren eröffnet und zwar mit der Überschrift "Ihr Kontenklärungsverfahren..." Meine Fragen: 1. Ist das üblich, dass ein Kontenklärungsverfahren begonnen wird ohne, dass man das direkt beantragt hat? 2. Ist das von Nachteil oder Vorteil wenn ein Kontenklärungsverfahren eingeleitet wird? 3. Wann endet das Kontenklärungsverfahren? Bekommt man dann zwingend einen Bescheid? 4. Gibt es Verfahren, die mit "Ihr Kontenklärungsverfahren..." überschrieben sind aber gar keine Kontenklärungsverfahren sind? Vielen Dank für Ihre Mühen schon einmal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

User „Erklärbär“ hat bereits auf einen Ihren Fragen entsprechenden und grundsätzlich beantwortenden Thread gegeben.

Letztlich bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie ein Kontenklärungsverfahren durchführen wollen. Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ein (möglichst frühzeitig) geklärtes Versicherungskonto hat jedoch den Vorteil, dass in einem Leistungsfall nicht erst noch zeitaufwändige Ermittlungen zu ggf. fehlenden Versicherungszeiten durchgeführt werden müssen – zumal es erfahrungsgemäß mit fortschreitender Zeit immer schwieriger wird, entsprechende Nachweise für noch nicht berücksichtigte rentenrechtliche Zeiten beizubringen. Insoweit liegt es regelmäßig vor allem im Interesse des Versicherten, möglichst frühzeitig eine Kontenklärung durchzuführen. Ein vom Versicherten beantragtes Kontenklärungsverfahren wird mit einem entsprechenden rechtsbehelfsfähigen Bescheid abgeschlossen.

Der Rentenversicherungsträger geht im Übrigen aufgrund Ihres Wunsches um Übersendung eines Versicherungsverlaufs zunächst davon aus, dass Sie auch Interesse an einem alle bei Ihnen zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten widerspiegelnden Versicherungsverlauf und damit ebenso an einem vollständig geklärten Versicherungskonto haben (Auslegung einer Willenserklärung nach § 133 BGB). Sollten Sie entgegen dieser Annahme kein Interesse an einer Kontenklärung haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen.

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7 Antworten

Erklärbäram 07.12.2022 | 09:52
Vielleicht hilft Ihnen dieser Thread, den wir vor ein paar Tagen hatten, schon weiter: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/bitte-um…
selbst Betroffenderam 07.12.2022 | 15:01
Hallo Bernd, ich kann Dir nur empfehlen dies selbst frühzeitig zu machen. Es wird in der Tat immer schwerer an entsprechende Bescheinigungen zu kommen - aber auch immer schwieriger sich zu erinnern, was eigentlich vor zwanzig oder dreissig Jahren war. Deswegen Klärung durchführen, dann hast Du dort einen aktuellen Stand und wenn es dann wirklich Richtung Rente geht, dann geht es nur noch um den Zeitraum zwischen der Klärung und dem Renteneintritt. Auch werden dadurch die Rentenbescheide genauer.
Berndam 07.12.2022 | 18:24
Besten Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Das scheint etwas komplizierter zu sein als ich dachte, weshalb ich unten noch ein paar Fragen stelle, die sich daraus für mich ergeben: Wird ein Kontenklärungsverfahren, eingeleitet mit den Worten "Klärung Ihres Versicherungskontos"? Wenn kein Bescheid erteilt wird ist es aber dennoch ein Kontenklärungsverfahren gewesen, oder? Wenn der Versicherungsfall während eines solchen Kontenklärungsverfahrens eintritt dann gilt er doch als während des Kontenklärungsverfahrens eingetreten, oder? Wird also immer ein Kontenklärungsverfahren durchgeführt wenn man kein Rentner ist und um einen Versicherungsverlauf bittet? (wegen dem Paragraphen 133 BGB). Gilt das Kontenklärungsverfahren dann auch als ein solches wenn man erst einmal gar keine Nachweise fehlender rentenrechtlicher Zeiten einsendet? Ich muss dann also generell nicht nochmal ein Kontenklärungsverfahren beantragen wenn ich einen Antwortbrief der Rentenversicherung bekomme, der mit "Klärung Ihres Versicherungskontos" überschrieben ist?
KSCam 07.12.2022 | 18:33
Mensch Bernd - gehen Sie das doch bitte pragmatisch an! Wenn im Versicherungsverlauf all Ihre Zeiten korrekt drin stehen, ist alles OK und Sie können den Verlauf im Ordner abheften. Fehlen noch Zeiten, dann kümmern Sie Sich schleunigst drum - ob das nun verwaltungsrechtlich eine Kontenklärung oder sonst was ist, ist total unwichtig. Manche Bürger/Fragesteller führen sich bürokratischer auf als die schlimmsten Beamten.....
Abschlägeam 07.12.2022 | 18:44
Und denken Sie dann auch daran, dass Sie nicht nur schauen, ob Ihre deutschen Zeiten bereits erfasst sind, wenn Sie den Verlauf einfach abheften, sondern Ihre vier Jahre Auslandsaufenthalt wegen Sprachstudium, Ihrer Urlaubsliebelei und anschließender Tätigkeit dort und derartige Dinge der DRV natürlich nicht 'automatisch' bekannt sind. So etwas sollten Sie also besser zeitnah klären, nicht dass dann eine neue Liebe die Erinnerungen vernebelt, bis Sie dann erst kurz vor Renteneintritt eine Kontenklärung machen :-)
W°lfgangam 07.12.2022 | 19:44
Ergänzend: gehen Sie @Bernd weiter online: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… sogar mit Video-Beratung/zugleich Antragstellung. Demnächst auch mit VR -> Lagunen-Atmosphäre /entspannte Flötentöne / Nacken(d)massage /Peeling + freie Wahl der Drinks ...*pssst, ist erst in Kürze verfügbar *g Bis dahin steht Ihnen natürlich auch klassisch jedes unterkühlte und bürokratiemäßig muffige Büro der örtlichen Beratungsstellen (DRV, wie auch örtliches Rathaus) zur Verfügung, die Fragen zur Kontenklärung in Ihrem Sinne beantworten/die Vordrucke ausfüllen (grundsätzlich digital), und fertig. SIE haben die Wahl: jetzt mit der Anfrage 'schludern', oder Rentenkonto jetzt schon tippitoppi bis dato feststellen lassen ...letztendlich erhalten Sie nur aus einem vollständigen/richtigen Rentenkonto zielführende Antworten. Gruß w.
keine große Sacheam 08.12.2022 | 07:04
Sehen Sie das Kontenklärungsverfahren einfach als Angebot der DRV an Sie an. Sie können, müssen es aber nicht nutzen. Es nimmt Ihnen auch niemand übel, wenn Sie nicht mitmachen und Sie müssen das niemanden erklären. Es ist sinnvoll, wenn Lücken oder Unklarheiten (aus Sicht der DRV) in Ihrem Versicherungsverlauf sind. Es reicht aber, wenn Sie bei einem Rentenantrag, den Sie irgendwann mal stellen werden, Ihren Versicherungsverlauf vervollständigen. Oder wenn ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, dann müssen Sie auch. Sollten Sie solange warten wollen, dürfen Sie sich später nicht über eine längere Bearbeitungsdauer oder vielleicht nicht mehr nachweisbare Zeiten beschweren. Daran sind Sie dann selber Schuld.
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