Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bernd,
User „Erklärbär“ hat bereits auf einen Ihren Fragen entsprechenden und grundsätzlich beantwortenden Thread gegeben.
Letztlich bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie ein Kontenklärungsverfahren durchführen wollen. Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ein (möglichst frühzeitig) geklärtes Versicherungskonto hat jedoch den Vorteil, dass in einem Leistungsfall nicht erst noch zeitaufwändige Ermittlungen zu ggf. fehlenden Versicherungszeiten durchgeführt werden müssen – zumal es erfahrungsgemäß mit fortschreitender Zeit immer schwieriger wird, entsprechende Nachweise für noch nicht berücksichtigte rentenrechtliche Zeiten beizubringen. Insoweit liegt es regelmäßig vor allem im Interesse des Versicherten, möglichst frühzeitig eine Kontenklärung durchzuführen. Ein vom Versicherten beantragtes Kontenklärungsverfahren wird mit einem entsprechenden rechtsbehelfsfähigen Bescheid abgeschlossen.
Der Rentenversicherungsträger geht im Übrigen aufgrund Ihres Wunsches um Übersendung eines Versicherungsverlaufs zunächst davon aus, dass Sie auch Interesse an einem alle bei Ihnen zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten widerspiegelnden Versicherungsverlauf und damit ebenso an einem vollständig geklärten Versicherungskonto haben (Auslegung einer Willenserklärung nach § 133 BGB). Sollten Sie entgegen dieser Annahme kein Interesse an einer Kontenklärung haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.