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Kleingewerbe - ab wann muss man sich versichern?

von Nina15509.05.2007 | 19:46
1734 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich möchte für eine Bekannte diese Frage einmal verallgemeinern. Entschuldigen Sie bitte vorab, wenn ich mich ein wenig durcheinander ausdrücke. Angenommen, man hat im Mai 2006 ein kleingewerbe angemeldet, aber ein gutes halbes jahr den Gewinn von 300 € nicht überstiegen. Seit Januar 2007 hat sich der Gewinn aber nahezu verdoppelt. (Die art des gewerbes liegt hier in Form von Kosmetischen Diensleistungen vor) Muss man sich dann gesetzlich vorgeschrieben selbst rentenversichern? Sie ist ja in dem Sinne nicht nur für einen Auftraggeber tätig. Oder bleibt das im Raum der freiwilligen versicherung? Vielen Danke vorab. Ich hoffe Sie können mir helfen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist die Tätigkeit Ihrer Bekannten als "Kosmetikerin" nicht versicherungspflichtig.

Trotzdem sollte sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:

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1 Antworten

KSCam 09.05.2007 | 20:58
Ihre Bekannte soll sich mit ihren Rentenunterlagen an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. Dort wird man all ihre Fragen individuell beantworten. Das hilft ihr mehr als eine wage online Auskunft.
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