Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Knappschaftliche Rentenversicherung

von M04.06.2021 | 08:28
327 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum, ich bin Angestellter in der Automobilbranche, bekomme aber meine Rentenbescheide von der Knappschaft Bahn-See, da ich meinen allerersten (minimal sozialversicherungspflichtigen ) Ferienjob in einem Betrieb gemacht hatte, der der Knappschaft scheinbar zugeordnet war. Zur Knappschaftlichen Rentenversicherung finde ich im Internet folgende Info: "In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt nicht nur ein höherer Beitragssatz (2021: 24,7 %) als in der allgemeinen Rentenversicherung (2021: 18,6 %), sondern auch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze (2021: 104.400 EUR jährlich, 8.700 EUR monatlich; 2020: 101.400 EUR jährlich, 8.450 EUR monatlich)" Mein Arbeitgeber weist aber immer den geringeren Beitrag (2x 9,3%) auf dem Lohnzettel aus. Beitragsbemessungsgrenze wird wohl auch der niedrigere Betrag sein. Hinzuzufügen ist, dass ich bei Arbeitgebern immer den Sozialversicherungsausweis ausgestellt durch die Knappschaft Bahn-See vorgelegt und mir dann keine Gedanken mehr darüber gemacht habe. DIe Rentenbescheide bekomme ich auch aktuell von der Knappschaft Bahn-See. Fragen: -Habe ich jetzt quasi Beiträge "unterschlagen"? -Oder lief das korrekt, da ich nicht im Bereich Bergbau, See usw. arbeite? -Muss ich mich vielleicht sogar zu einem anderen Rentenversicherungsträger ummelden? -Würde man für den höheren Knappschaftsbeitrag dann später auch mehr Rente und bessere Leistungen bekommen? Falls ja, gibt es in meinem Fall ein Wahlrecht, welchen Beitrag ich zahlen möchte? Mir gehts nicht um ein paar € hin oder her, sondern darum "grobe" Fehler zu vermeiden. Danke und Grüße M

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M,

hier machen Sie sich unnötige Sorgen.

Sie haben keine Beiträge „unterschlagen“. Soweit Sie aktuell nicht im Bergbau beschäftigt sind, gelten für Sie auch nicht die beitragsrechtlichen Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung. Ohnehin ist für die korrekte Beitragsabführung allein Ihr Arbeitgeber verantwortlich und müsste bei evtl. Fehlern prinzipiell auch allein die entsprechenden Konsequenzen tragen.

Sie müssen sich auch nicht zu einem anderen Rentenversicherungsträger „ummelden“. Die DRV Knappschaft Bahn See ist nämlich bereits dann zuständiger Rentenversicherungsträger, wenn ein (1) Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Auch müsste eine solche „Ummeldung“ niemals vom Versicherten selbst initiiert werden.

Aus den höheren Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung ergeben sich regelmäßig auch entsprechende höhere Rentenansprüche und ggf. ein besonderer Altersrentenanspruch. Allerdings besteht hier kein Wahlrecht. Welche Tätigkeiten und Bereiche in den Zuständigkeitsbereich der Knappschaft fallen, ergibt sich zwingend aus den §§ 133 und 134 SGB VI.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Frankam 04.06.2021 | 10:21
Nein, das müssen Sie nicht. Es ist tatsächlich so, in dem Moment, wo Sie auch nur einen einzigen Beitrag dorthin abführen, sind Sie der KBS zugeordnet. Da liegen Sie mit Ihrer Vermutung vom einstigen Job richtig.
wer weiss das?am 04.06.2021 | 12:23
sind die Leistungen bei Rentenbeginn höher?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026