Guten Morgen,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Rahmen der Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen des § 74 SGB 9. Den Rat von Claudine möchte ich zu Bedenken geben, denn dieser deckt sich mit meinen Erfahrungen.
Sofern Sie an Ihrem Wunsch festhalten die Kinder mitzunehmen, sollten Sie dies im Antrag vermerken, damit eine geeignete Einrichtung (einschl. altersgerechter Kindermitnahme) gewählt werden kann.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam
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