Die von Ihnen angesprochene „Kombination“ ist möglich und grundsätzlich sinnvoll, da der steuerliche Anreiz gerade darin steckt, dass eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase stattfindet, wo das zu versteuernde Einkommen geringer sein dürfte als in der Ansparphase. Ob die Beiträge über dem Mindesteigenbeitrag besser in einen normalen Fond gezahlt werden hängt u.a. vom jeweiligen Produkt und ob eventuell ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10 EStG in Frage kommt ab. Über diese Fragen sollten Sie sich bei einem Steuerberater informieren oder aber einen unserer Kurse „Altersvorsorge macht Schule“, welche zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen angeboten werden, besuchen.