Guten Tag Wendrich,
Hintergrund dieser Anfrage ist die Verpflichtung Ihres Rentenversicherungsträgers Ihren Versicherungsverlauf lückenlos zu klären und für diesen Zeitraum bisher keine Daten gespeichert sind.
Wenn in Ihrem Fall der bisher ungeklärte Zeitraum von 10 Wochen eine Übergangszeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn Ihrer Berufsausbildung ist und sowohl der Schulbesuch als Ihre Berufsausbildung bereits in Ihrem Versicherungsverlauf gespeichert sind, reicht allein Ihre Angabe der Übergangszeit aus. Weitere Nachweise wären dann nicht notwendig.