Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kontenklärung: Ungeklärte Zeiten

von Melancholia04.02.2019 | 13:29
290 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem einen Brief der Rentenvers. erhalten; nun muss ich mehrere Lücken nach dem 17. LJ nachweisen. Mir fehlen aber nahezu alle Nachweise, außer den beiden Elternzeiten. Muss ich da noch die Geburtsurkunden nachreichen, obwohl die Mutterschaftszeiten jeweils schon anerkannt wurden? War bei den Kindern je 1 Jahr in Elternzeit. Was mache ich mit den Lücken zu Schule und Studium, wenn ich diese nicht mehr nachweisen kann? Hatte mehrere Schulbesuche, bis es dann zum finalen Abi kam. Insgesamt belaufen sich die Lücken auf knapp 5 Jahre (ohne Elternzeit) Danke für eure Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Geburten der Kinder sind nachzuweisen durch die Geburtsurkunden oder durch das Familienstammbuch.

2. Sollten Ihnen keine schulischen Nachweise mehr vorliegen, müssten Sie sich an die jeweiligen Schulen wenden, damit diese Ihnen die jeweiligen Schulzeiten bescheinigen können. Zeiten des Studiums sind durch ein Studienbuch oder die jeweiligen Semesterbescheinigungen nachzuweisen. Sollten Ihnen auch diese nicht mehr vorliegen, sollten Sie sich an die zuständige Hochschule zwecks eines Nachweises wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 04.02.2019 | 14:01
Wenn es die Schule(n) noch gibt, kurz anschreiben, damit diese den Schulbesuch von ... bis ... bestätigen kann/können. ZUm Studium sollte es noch ein Studienbuch geben, in dem die Im- und Exmatrikulation eingetragen sind. Gggf. ist nachzuweisen, dass während dieser Zeit auch eine bestimmte Zahl an Semesterwochenstunden abgeleistet wurde. Evtl. gibt es noch Unterlagen von der Uni im Schrank oder auch hier mal nachfragen, was die EDV noch hergibt, wenn es nicht dem Datenschutz zum Opfer gefallen ist.
W*lfgangam 04.02.2019 | 19:57
Tipp: wenn Sie es sich möglichst einfach machen wollen, wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle DRV oder örtliches Versicherungsamt im Rathaus - die begleiten Sie auf dem Weg zu vollständigen/wieder beschaffbaren Unterlagen - so geht Kontenklärung/Vervollständigung Ihres Rentenkontos / 'hola, die füllen sogar die Vordrucke für Sie aus! ...ganz einfach :-) Gruß w. PS: das Anschreiben vielleicht mal ein paar Zeilen weiter lesen: wer hilft + das kostenfrei ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026