1. Die Geburten der Kinder sind nachzuweisen durch die Geburtsurkunden oder durch das Familienstammbuch.
2. Sollten Ihnen keine schulischen Nachweise mehr vorliegen, müssten Sie sich an die jeweiligen Schulen wenden, damit diese Ihnen die jeweiligen Schulzeiten bescheinigen können. Zeiten des Studiums sind durch ein Studienbuch oder die jeweiligen Semesterbescheinigungen nachzuweisen. Sollten Ihnen auch diese nicht mehr vorliegen, sollten Sie sich an die zuständige Hochschule zwecks eines Nachweises wenden.