Hallo International,
die Dauer einer Kontenklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Ihrem Fall werden die Träger in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kontaktiert, sodass die Bearbeitungszeit auch vom Antwortverhalten der ausländischen Träger abhängt.
Die Deutsche Rentenversicherung fordert von den jeweiligen ausländischen Trägern ein sogenanntes SED P5000 oder ein E205 an, wodurch die ausländischen Versicherungszeiten bescheinigt werden. Die von Ihnen mit dem Antrag auf Kontoklärung eingereichten Unterlagen, die ausländische Versicherungszeiten bescheinigen, werden dem jeweiligen ausländischen Träger bei Anforderung des SED P5000 oder des E205 übersandt. Daher ist es aktuell nicht erforderlich, dass Sie weitere ausländische Unterlagen einreichen; es sei denn, dass Sie von der Deutschen Rentenversicherung dazu aufgefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt die Bestätigung der Versicherungszeiten durch den jeweiligen ausländischen Träger.
Ein Kontenklärungsantrag kann nicht für die Zukunft gestellt werden. Die ausländischen Träger bescheinigen die Versicherungszeiten nur für die Vergangenheit. Wenn Ihr Versicherungskonto nach der abschließenden Bearbeitung geklärt ist und Sie kurz vor Ihrer Rente stehen, empfehlen wir Ihnen die nächste Kontenklärung im Rahmen der Rentenantragstellung.
Wir raten Ihnen zudem, sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu melden und denen mitzuteilen, dass es eiliger ist, da Sie in naher Zukunft Ihre Renteneintrittsplanung vervollständigen möchten. Eine schnellere Bearbeitung durch den ausländischen Trägern könnte von der Deutschen Rentenversicherung mit dieser Begründung versucht werden.
Im Rentenverfahren übermittelt jeder ausländische Träger die nach seinen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten an alle beteiligten Träger. Die Deutsche Rentenversicherung wird deshalb im Rentenverfahren ihre in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten an die anderen beteiligten Träger übermitteln. Auf Anforderung eines ausländischen Trägers bzw. im Rentenverfahren würde die Deutsche Rentenversicherung auch ein SED P5000 bzw. ein E205 mit Ihren deutschen Versicherungszeiten an alle beteiligten ausländischen Träger senden. Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, Ihrer Bitte um Übersendung des SED P5000 bzw. des E205 mit den deutschen Versicherungszeiten im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens nachzukommen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung