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Experten-Antwort

Kontenklärung und Meldung ausländischer Versicherungszeiten

von International27.06.2023 | 14:17
2072 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Sachverhalt: Ich habe Versicherungszeiten in Deutschland, der Schweiz und in England durchlaufen. Mein Versicherungskonto ist auf dem Stand Mitte 2012. Ich bin 63 1/4 und im Rahmen meiner Pensionsplanung möchte ich, dass mein Versicherungskonto beim DRV jetzt aktualisiert wird (per Ende 2022). Ich habe Anfang Mai 2023 per Email einen Antrag auf Versicherungsklärung gestellt unter Hinweis auf meine von 2012 - 2016 durchlaufenen englischen Versicherungszeiten und unter Hinweis auf und Dokumentation meiner seit 2016 - Ende 2022 durchlaufenen Schweizer Versicherungszeiten mit dem AHV-Kontoauszug dokumentiert und beantrag, dass mein Versicherungskonto hernach jährlich mit meinen schweizerischen Versicherungszeiten des Vorjahres aktualisiert wird, die ich bis zu meinem schweizerischen Rentenalter noch durchlaufen werde (namentlich um Verzögerungen bei der Rente zu verhindern) Ich habe folgende Fragen: - Wie lange dauert eine Kontenklärung angesichts des Vorstehenden ? Bislang habe ich lediglich diese Woche (nach rund 8 Wochen) eine Nachricht bekommen, dass die Sache in Ermittlung und Bearbeitung sei .... Wie lange wird es caddemnach ungefähr noch dauern, bis mein Versicherungsverlauf per Ende 2023 aktualisiert ist und ich meine neue Rentenauskunft erhalte ? - Kann ich eine Kontenklärung beschleunigen, wenn ich von mir aus meine im Eu/EFTA(incl. Schweiz) Ausland Versicherungszeiten gleich belege (durch Kontoauszug, Rentenschätzung und dergleichen) ? Da ich auch in England auf ein aktualisiertes Versicherungskonto angewiesen bin, um die minimale Wartezeit von 10 Versicherungsjahren zu erfüllen, wozu die deutschen und schweizerischen Versicherungszeiten angerechnet werden, habe ich den DRV gebeten, meine in meinem (aktualisierten) Versicherungsverlauf dokumentierten CH- und DE-Versicherungszeiten mit dem Formular E205 an den entsprechenden englischen Sozialversicherungsträger zu melden. - Wird der DRV diesem Antrag auf Meldung der im Versicherungskonto registrierten deutschen (und ausländischen (CHer)) Versicherungszeiten wünschenswerterweise nachkommen ? - Mit Bezug auf einer Meldung nach England ? Generell mit Bezug auf andere Länder der EU/EFTA (ohne Schweiz, wo dies nicht relevant ist), wie z.B. nach Österreich (ich frage, weil meine Frau in Österreich gearbeitet hat) ? - Wird der DRV meinen Antrag auf periodische Aktualisierung meiner ausländischen Versicherungszeiten in der Zukunft entsprechen (oder muss ich diesbezüglich zunächst abwarten und kann erst/muss nach durchlaufenem Jahr immer neue Anträge auf Kontenklärung für die jeweiligen Vorjahre einbringen) ? Besten Dank für Ihre Antworten und ihre sehr wertvolle Unterstützung sehr geschätztes Expertenteam und freundliche Grüsse International

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo International,

 

die Dauer einer Kontenklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Ihrem Fall werden die Träger in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kontaktiert, sodass die Bearbeitungszeit auch vom Antwortverhalten der ausländischen Träger abhängt.

 

Die Deutsche Rentenversicherung fordert von den jeweiligen ausländischen Trägern ein sogenanntes SED P5000 oder ein E205 an, wodurch die ausländischen Versicherungszeiten bescheinigt werden. Die von Ihnen mit dem Antrag auf Kontoklärung eingereichten Unterlagen, die ausländische Versicherungszeiten bescheinigen, werden dem jeweiligen ausländischen Träger bei Anforderung des SED P5000 oder des E205 übersandt. Daher ist es aktuell nicht erforderlich, dass Sie weitere ausländische Unterlagen einreichen; es sei denn, dass Sie von der Deutschen Rentenversicherung dazu aufgefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt die Bestätigung der Versicherungszeiten durch den jeweiligen ausländischen Träger. 

 

Ein Kontenklärungsantrag kann nicht für die Zukunft gestellt werden. Die ausländischen Träger bescheinigen die Versicherungszeiten nur für die Vergangenheit. Wenn Ihr Versicherungskonto nach der abschließenden Bearbeitung geklärt ist und Sie kurz vor Ihrer Rente stehen, empfehlen wir Ihnen die nächste Kontenklärung im Rahmen der Rentenantragstellung.

 

Wir raten Ihnen zudem, sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu melden und denen mitzuteilen, dass es eiliger ist, da Sie in naher Zukunft Ihre Renteneintrittsplanung vervollständigen möchten. Eine schnellere Bearbeitung durch den ausländischen Trägern könnte von der Deutschen Rentenversicherung mit dieser Begründung versucht werden.

 

Im Rentenverfahren übermittelt jeder ausländische Träger die nach seinen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten an alle beteiligten Träger. Die Deutsche Rentenversicherung wird deshalb im Rentenverfahren ihre in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten an die anderen beteiligten Träger übermitteln. Auf Anforderung eines ausländischen Trägers bzw. im Rentenverfahren würde die Deutsche Rentenversicherung auch ein SED P5000 bzw. ein E205 mit Ihren deutschen Versicherungszeiten an alle beteiligten ausländischen Träger senden. Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, Ihrer Bitte um Übersendung des SED P5000 bzw. des E205 mit den deutschen Versicherungszeiten im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens nachzukommen.

 

 

Viele Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Internationalam 29.06.2023 | 12:52
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo International,

 

die Dauer einer Kontenklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Ihrem Fall werden die Träger in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland kontaktiert, sodass die Bearbeitungszeit auch vom Antwortverhalten der ausländischen Träger abhängt.

 

Die Deutsche Rentenversicherung fordert von den jeweiligen ausländischen Trägern ein sogenanntes SED P5000 oder ein E205 an, wodurch die ausländischen Versicherungszeiten bescheinigt werden. Die von Ihnen mit dem Antrag auf Kontoklärung eingereichten Unterlagen, die ausländische Versicherungszeiten bescheinigen, werden dem jeweiligen ausländischen Träger bei Anforderung des SED P5000 oder des E205 übersandt. Daher ist es aktuell nicht erforderlich, dass Sie weitere ausländische Unterlagen einreichen; es sei denn, dass Sie von der Deutschen Rentenversicherung dazu aufgefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt die Bestätigung der Versicherungszeiten durch den jeweiligen ausländischen Träger. 

 

Ein Kontenklärungsantrag kann nicht für die Zukunft gestellt werden. Die ausländischen Träger bescheinigen die Versicherungszeiten nur für die Vergangenheit. Wenn Ihr Versicherungskonto nach der abschließenden Bearbeitung geklärt ist und Sie kurz vor Ihrer Rente stehen, empfehlen wir Ihnen die nächste Kontenklärung im Rahmen der Rentenantragstellung.

 

Wir raten Ihnen zudem, sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu melden und denen mitzuteilen, dass es eiliger ist, da Sie in naher Zukunft Ihre Renteneintrittsplanung vervollständigen möchten. Eine schnellere Bearbeitung durch den ausländischen Trägern könnte von der Deutschen Rentenversicherung mit dieser Begründung versucht werden.

 

Im Rentenverfahren übermittelt jeder ausländische Träger die nach seinen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten an alle beteiligten Träger. Die Deutsche Rentenversicherung wird deshalb im Rentenverfahren ihre in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten an die anderen beteiligten Träger übermitteln. Auf Anforderung eines ausländischen Trägers bzw. im Rentenverfahren würde die Deutsche Rentenversicherung auch ein SED P5000 bzw. ein E205 mit Ihren deutschen Versicherungszeiten an alle beteiligten ausländischen Träger senden. Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, Ihrer Bitte um Übersendung des SED P5000 bzw. des E205 mit den deutschen Versicherungszeiten im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens nachzukommen.

 

 

Viele Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Danke vielmals für die ausführliche, verständliche und sehr hilfreiche Antwort. Beste Grüsse aus der Schweiz, International
Deutsche Rentenversicherung
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