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Kraftfahrzeughilfe

von tom080109.03.2007 | 08:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 40 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder und leide seit ein paar Jahren an einer akuten Herzschwäche mit Rythmusstörungen und trage seit ein paar Monaten einen Defibrilator. Mein Herz hat nur noch eine Leistung von 15 – 20 % und mein Schwerbehinderungsgrad ist 50. Treppensteigen oder lange Strecken gehen ist nur mit großer Anstrengung möglich. Ich arbeite in einem Büro, muss aber täglich ca. 2,5 KM von der Straßenbahnhaltestelle bis ins Büro zurücklegen. Da sich mein Gesundheitszustand durch diese tägliche Belastung merklich verschlechtert, habe ich einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe gestellt. Ich habe aber nun bedenken dass ich vorher schon nicht mehr an die Arbeit gehen kann und meinen Job verliere, bzw. nicht verlängert wird, bis der Antrag bearbeitet wurde. Gibt es eine Möglichkeit den Antrag zu beschleunigen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr tom0801,

setzen Sie sich umgehend telefonisch mit der bearbeitenden Stelle Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Verbindung und erörtern Sie dort Ihre Problematik.

Weisen Sie darauf hin wie dringend eine bevorzugte Bearbeitung ist und was für Sie davon abhängt!

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, suchen Sie eine Beratungsstelle der Gesetzlichen Rentenversicherung in Ihrer Nähe auf ( Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Die Reha-Fachberater unterstützen Sie gern.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß

3 Antworten

???am 09.03.2007 | 09:22
Rufen Sie den zuständigen Sachbearbeiter an und erkundigen Sie sich nach dem Sachstand. Fragen Sie nach, ob noch Unterlagen benötigt werden und schildern Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens. Das sollten Sie alle 2 Wochen, evtl. auch wöchentlich wiederholen.
Antoniusam 09.03.2007 | 13:46
Unabhängig von Ihrer Frage : Bei den von Ihnen geschilderten Gesundheitsstörungen erscheint mir der GdB von 50 % für zu niedrig bemessen. Hat man Ihnen wenigstens das Merkzeichen "G" zuerkannt ? Falls nein, sollten Sie unverzüglich einen Änderungsantrag bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt stellen. Alles Gute !
tom0801am 09.03.2007 | 15:58
Antonius < Ich habe bereits Einspruch eingelegt. Man hat mir aber gleich beim Abgeben des Einspruchs gesagt, dass der Prozentsatz auch geringer ausfallen könnte. Ich lasse mich mal Überraschen. Expertin < Vielen Dank, ich werde am Montag gleich mal nachfragen. Ich habe leider einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum Oktober verlängert werden sollte. Hoffentlich klappt das alles. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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