Hallo Schnurzel,
sollten Sie nun bis zum Rentenbeginn krank sein und bis dahin nicht mehr arbeiten gehen können, ist dies für die Gewährung der Rente unproblematisch. Laut Ihren Angaben haben Sie ja bereits die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie zunächst Lohnfortzahlung und danach werden Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Beide Leistungen führen dazu, dass weiterhin Beiträge zur RV abgeführt werden. Die Höhe der Rente wird also auch während des Bezuges der genannten Leistungen positiv beeinflusst. Wie KSC bereits erwähnt hat, ist es möglich nahtlos aus der Arbeitsunfähigkeit Rentner zu werden. Eine Antragstellung ist dennoch erforderlich.