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Experten-Antwort

Krank nach 78 Wochen

von Estelle07.02.2023 | 09:38
122 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich war bis einschließlich letztes Jahr Juli insgesamt 78 Wochen krank geschrieben (psychische Gründe). Ich war danach arbeitslos und bin jetzt seit drei Monaten beschäftigt. Momentan geht es mir gar nicht gut. Der neue Drei-Jahreszeitraum beginnt erst im März. Wenn ich jetzt krank geschrieben werde wegen der Psyche, laufen nicht die ersten 6 Wochen über den Arbeitgeber? Oder muss ich bis März durchhalten? Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Estelle,

wenn es Ihnen bei Ihrer Frage um den Krankengeld- bzw. Gehaltsfortzahlungsanspruch geht, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Pusteblumeam 08.02.2023 | 07:27
Der Arbeitgeber hat erst Lohnfortzahlung zu leisten wenn Sie länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Sollten Sie bereits im jetzigen Unternehmen schon länger gearbeitet haben und auf die derzeitige Erkrankung schon 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten haben, haben Sie auf Grund der gleichen Erkrankung bzw Diagnose keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Was aber weiterhin zu bedenken ist, die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf die 78 Wochen angerechnet so dass Sue wahrscheinlich doch erst abwarten müssten bis die 3 Jahresfrist wieder beginnt. Sollte die Art der Erkrankung aber eine andere als die vorherige Erkrankung sein dann beginnt die 3 Jahresfrist sofort
KKam 08.02.2023 | 07:51
Folgen Sie besser dem Rat des Experten. Dies ist kein Forum der Krankenkasse, auch wenn einige User hier glauben, sich zu jedem Thema äußern zu müssen.
Jessiam 08.02.2023 | 08:25
Es ist so wie Pusteblume geschrieben hat. Aber Ihr Arzt müsste Ihnen dazu auch Auskunft geben können
Abschlägeam 08.02.2023 | 08:33
Dem Arzt ist es ziemlich egal, ob jemand Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat oder auf Krankengeld oder auf sonstwas. Der stellt medizinisch fest, weshalb schon wieder krank und schreibt seinen Diagnoseschlüssel dazu. Allenfalls kann man ihn fragen, ob es diesmal nicht doch das Knie ist, auch wenn die Schmerzen in den Rücken ausstrahlen, die damals vom C7 kamen... ;-)
KKam 08.02.2023 | 11:04
Diese Antwort bestätigt nur meine Einschätzung. Wenden Sie sich besser an Ihre Krankenkasse.
Danaam 08.02.2023 | 13:08
Also ich würde an Ihrer Stelle nicht die Krankenkasse fragen. Denn dann würden Sie ja zugeben das Sie zur Zeit Probleme haben und die Krankenasse dokumentiert alles. Leider ist es mit dem Zeitraum so das Sie die 3 Jahre einhalten müssen egal ob neuer oder alter AG. Beim neuen AG ist es nur wegen der Lohnfortzahlung anders diese muss geleistet werden, aber wenn Sie sich jetzt vor dem 3 Jahreszeitraum krank melden zahlt zwar der AG aber nicht die KK da nämlich der 1 Tag der AU zählt und mit in die 78 Wochen reingerechnet wird. Also heißt es durchhalten und dann krankmelden.
xxxam 08.02.2023 | 13:33
Unter folgendem Link können sie professionelle Antworten auf ihre Frage bekommen. https://www.krankenkassenforum.de/index.php
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