Hallo Hemmi,
Sie sollten sich, auch wenn Sie weiterhin krank geschrieben sind, bei der Agentur für Arbeit melden. Sofern bis zum Auslaufen Ihres Krankengeldes noch nicht über den Rentenantrag entschieden wurde, wird Ihnen von der Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld gezahlt, obwohl das Arbeitsverhältnis noch besteht. Sollte der Rentenantrag abgelehnt werden, so muss entschieden werden, ob Ihr Arbeitgeber dann einen geeigneten Arbeitsplatz für Sie hat oder ob das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.