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Experten-Antwort

Krankengeld / Übergangsgeld

von Histamenika11.02.2019 | 16:50
78 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Ich habe "gesund" meine Reha angetreten und werde nun nach 5 Wochen Arbeitsunfähig entlassen. Ich bekomme aktuell Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber. Nach der Reha werde ich 2 Wochen krank geschrieben und falle eine Woche ins Krankengeld. Danach findet eine Wiedereingliederung statt. Wie verhält es sich mit dem Krankengeld bzw. Übergangsgeld? Bekomme ich dann nur für die eine Woche Krankengeld von meiner GKV und dann Übergangsgeld von der DRV? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Histamenika,

nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie während der Reha-Maßnahme und noch eine Woche darüber hinaus Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Wurde die Reha-Maßnahme vom Rentenversicherungsträger durchgeführt und wird im unmittelbaren Anschluss (d.h. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme) eine stufenweise Wiedereingliederung auf Empfehlung der Reha-Klinik begonnen, so besteht während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung - und auch während der einen Woche nach Wegfall der Lohnfortzahlung und Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung - Anspruch auf Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.

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2 Antworten

Danielaam 12.02.2019 | 07:07
Nein, während der Eingliederung bekommst du weiter Krankengeld
der anderenam 12.02.2019 | 10:24
Sofern die DRV für die Wiedereingliederung zuständig ist, erhalten Sie für diese (und auch für den Zwischenzeitraum) Übergangsgeld.
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