Guten Morgen, Theresa,
über die Wahrscheinlichkeiten kann hier nichts gesagt werden. Dies hängt von den konkreten Gegebenheiten Ihres Falles ab.
Die Stellung des Reha-Antrags auf Verlangen der Krankenkasse wird nicht zu umgehen sein.
Ob dieser sofort in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt wird, ist eine medizinische Entscheidung. Dies passiert dann, wenn die geplante Reha-Maßnahme eine ggf. bereits vorliegende Erwerbsminderung nicht mehr beheben oder vermindern kann.
Unabhängig davon können Sie Ihren Altersrentenantrag stellen. Wie schon von den Vorrednern beschrieben, ist der Anspruch auf Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn ein Altersrentenantrag i.H.v. mindestens 2/3 gestellt wurde. Dann kommt als Kostenträger die Krankenversicherung in Betracht. Dies schließt eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen Erwerbsminderungsrentenantrag nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung