Hallo Tugi67,
Sie sollten sich mit Ihrer Frage zuerst an Ihre Krankenkasse wenden. Nur die Krankenkasse kann Ihnen sagen, ob Sie nach den 6 Wochen wieder Krankengeld erhalten können.
Sie können auch nochmals Rente beantragen. Am besten sollten Sie dies in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung tun - und das Gutachten des Betriebsarztes und alle neueren ärztlichen Unterlagen mitbringen.
Wenn Sie jedoch nur die Arbeit in Ihrem jetzigen Betrieb nicht machen können, in einer anderen Tätigkeit aber noch mindestens 6 Stunden - dann würden Sie keine Rente bekommen. Ansprechpartner wäre im Falle einer Kündigung dann die Agentur für Arbeit.