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Experten-Antwort

Krankenkasse schickt mich zur Reha, Rentenantrag stellen?

von Ernst951017.10.2022 | 10:32
369 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, die Krankenkasse schickt mich zur Reha, falls ich dann eine Empfehlung Erwerbsminderung bekomme, muss ich dann einen Rentenantrag stellen und wenn der nicht genehmigt werden sollte kann ich dann auch weiter Krankengeld beziehen oder mich arbeitslos melden? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst9510,

auch bei dieser Fragestellung, schließen wir uns der ausführlichen Antwort von Erklärbär an. Warten Sie das Ergebnis der Reha-Maßnahme ab, danach ergeben sich die weiteren Schritte.

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6 Antworten

Erklärbäram 17.10.2022 | 10:42
Sie sollten in Reha dringend den Sozialdienst aufsuchen, denn die können Ihnen dann was über - Voraussetzungen der teilweisen und der vollen EMR erzählen - mit Ihnen gucken, ob voraussichtlich noch Anspruch auf Krankengeld besteht (das kann ich aus Ihren Angaben nicht ableiten - könnte sein, dass Sie kurz vor Aussteuerung stehen bei Aufforderung zur Reha) - mit Ihnen schauen, ob o. g. Voraussetzungen für EMR ärztlicherseits erfüllt werden und Ihnen die weiteren Schritte erklären (grundsätzlich: selbst gestellter Antrag geht schneller als wenn die DRV irgendwann von sich aus bei Ihnen die Aufforderung zum EMR-Antrag stellt) - ob Meldung bei Agentur für Arbeit steht im Zusammenhang mit Aussteuerung Krankengeld, ggf. Prüfung "Nahtlosigkeit" Wie gesagt: nutzen Sie in der Reha die Möglichkeit der Beratung durch den dortigen Sozialdienst.
Abschlägeam 17.10.2022 | 11:27
Was sind das denn für Tipps hier, auch von den Experten. Nach der Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse, ist das Dispositionsrecht eingeschränkt. Vielleicht sollte man das bei den Antworten auch mal berücksichtigen.
Paulam 17.10.2022 | 12:29
Ja
Abschlägeam 17.10.2022 | 14:33
Hallo 'Doppelgänger Abschläge', es gibt gar keinen Grund, die Tipps inkl. die des Experten anzuzweifeln, denn die KK kann nur auffordern, eine Reha zu beantragen. Und dies macht der Fragesteller 'Ernst' ja offensichtlich, weil er die Hinweise in dem Aufforderungsschreiben sicher auch schon gelesen hat. Er darf nur ohne Rücksprache mit der KK die Reha nun nicht ablehnen oder umändern, mehr besagt das eingeschränkte 'Dispositionsrecht' im Moment nicht.
Kaiseram 17.10.2022 | 15:13
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Was sind das denn für Tipps hier, auch von den Experten. Nach der Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse, ist das Dispositionsrecht eingeschränkt. Vielleicht sollte man das bei den Antworten auch mal berücksichtigen.
Hallo 'Doppelgänger Abschläge', es gibt gar keinen Grund, die Tipps inkl. die des Experten anzuzweifeln, denn die KK kann nur auffordern, eine Reha zu beantragen. Und dies macht der Fragesteller 'Ernst' ja offensichtlich, weil er die Hinweise in dem Aufforderungsschreiben sicher auch schon gelesen hat. Er darf nur ohne Rücksprache mit der KK die Reha nun nicht ablehnen oder umändern, mehr besagt das eingeschränkte 'Dispositionsrecht' im Moment nicht.
Sprichst du wieder mit dir selber, weil du mal wieder was falsches geschrieben hast?
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