Hallo Ernst9510,
auch bei dieser Fragestellung, schließen wir uns der ausführlichen Antwort von Erklärbär an. Warten Sie das Ergebnis der Reha-Maßnahme ab, danach ergeben sich die weiteren Schritte.
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Hallo Ernst9510,
auch bei dieser Fragestellung, schließen wir uns der ausführlichen Antwort von Erklärbär an. Warten Sie das Ergebnis der Reha-Maßnahme ab, danach ergeben sich die weiteren Schritte.
Sprichst du wieder mit dir selber, weil du mal wieder was falsches geschrieben hast?Nö, soweit habe ich den Durchblick \o-o/ noch ;-)
Sprichst du wieder mit dir selber, weil du mal wieder was falsches geschrieben hast?Was sind das denn für Tipps hier, auch von den Experten. Nach der Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse, ist das Dispositionsrecht eingeschränkt. Vielleicht sollte man das bei den Antworten auch mal berücksichtigen.Hallo 'Doppelgänger Abschläge', es gibt gar keinen Grund, die Tipps inkl. die des Experten anzuzweifeln, denn die KK kann nur auffordern, eine Reha zu beantragen. Und dies macht der Fragesteller 'Ernst' ja offensichtlich, weil er die Hinweise in dem Aufforderungsschreiben sicher auch schon gelesen hat. Er darf nur ohne Rücksprache mit der KK die Reha nun nicht ablehnen oder umändern, mehr besagt das eingeschränkte 'Dispositionsrecht' im Moment nicht.
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