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Experten-Antwort

Krankenkasse-Studium

von Sophie07.10.2011 | 19:32
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe auch einmal eine Frage in diesem falschen Forum. Spaß beiseite, aber es gab schon oft solche Fragen und auch Antwort darauf. Also,unsere Tochter 26 J. alt, Studium eingeschrieben bis 30.9.11. Ich bezahle ca. 80 Euro im Monat Krankenkasse für Studenten. Sie schreibt Diplomarbeit jetzt noch ca. 3 Monate. Stimmt es das wir erst den vollen Satz für die Krankenkasse bezahlen müssen, wenn sie die Diplomarbeit abgegeben hat ? Müssen wir uns jetzt bei der Kasse melden? ich will nichts falsch machen mit dummen Fragen. Hoffe ich bekomme Antwort, Danke, schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Krankenkasse Ihrer Tochter.

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6 Antworten

FALSCHES FORUMam 07.10.2011 | 19:50
Ja, hier sind Sie mit ihrer Frage definitiv völlig falsch. Aber das wissen Sie ja selbst . LOL
Dennocham 08.10.2011 | 03:30
Wenn Ihre Tochter exmatrikuliert ist, kann die Krankenversicherung sie generell nicht mehr zu Studentenkonditionen versichern. Wenn Ihre Tochter immatrikuliert bleibt, ist sie weiterhin Studentin. Wenn weiterhin Bafög gezahlt wird, dürfte auch die Krankenversicherung für Studenten gewährt werden. Ihre Tochter sollte sich jedoch wegen dieses Problems direkt an die zuständige Krankenversicherung wenden. Eventuell ist eine freiwillige Versicherung in Mindesthöhe (ca 160,- Euro) erforderlich.
Fragezeichenam 08.10.2011 | 07:21
Hallo, mal ganz abgesehen von der Krankenkassenthematik kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihre Tochter nur bis 30.09. an der Uni eingeschriebe war und DANACH noch ihre Diplomarbeit schreibt bzw. abgibt?!? Solange man die Diplomarbeit noch nicht abgegeben hat, muss man sowieso eingschrieben bleiben... Ich glaube, die Frage ist nicht wirklich ernst gemeint...
Sophieam 08.10.2011 | 09:07
Es ist eine ernste Frage, die Studiumbescheinigung geht bis 30.09.11. Sie lernt jetzt für ihre Diplomarbeit, dieses Jahr noch nicht abgibt.
Krämersam 08.10.2011 | 12:50
Stellen Sie bitte ihre Frage hier : www.krankenkassenforum.de da werden Sie geholfen...
Fragezeichenam 08.10.2011 | 18:23
Wenn das wirklich eine ernst gemeinte Frage ist, rate ich Ihrer Tochter dringend, sich nochmal im Studentensekretariat zu erkundigen, ob das wirklich alles seine Richtigkeit hat: Als ich studiert habe, musste man bis NACH der Abgabe der Diplomarbeit immatrikuliert sein. Nicht dass Ihre Tochter in drei Monate Ihre Diplomarbeit abgibt - und diese abgelehnt wird, weil sie nicht immatrikuliert war / sich für dieses Semester nicht eingeschrieben hat! ....
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