Hallo Hildegard,
für versicherungspflichtige Rentner wird als Beitragssatz für die Beiträge aus der Rente der für alle Krankenkassen geltende allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 % berücksichtigt.
Die Beiträge tragen der Rentenversicherungsträger und der versicherungspflichtige Rentner jeweils zur Hälfte. Sie müssen also 7,3 % selbst zahlen.
Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse festsetzt. Dieser Zusatzbeitrag ist von Ihnen allein zu tragen.