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Krankenkassenbeitrag

von Fragezeichen18.03.2009 | 07:49
1102 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Frage:Zur Zeit beziehe ich eine private BU-Rente und bezahle davon 15,5%Krankenkassenbeitrag als freiwillig Versicherter.Wenn ich eine Umschulung über die DRV mache,bin ich in dieser Zeit über die DRV versichert.Muss ich trotdem weiterhin Beiträge für meine private BU-Rente bezahlen??Das wäre ja dann gesetzlich und freiwillig,also doppelt gemoppelt,oder? Vielleicht kennt jemand eine Antwort darauf.Im vorraus vielen Dank!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fragezeichen,

diese Frage können wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse. Alternativ könnte vielleicht auch das Expertenforum der AOK unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1 weiterhelfen.

3 Antworten

Krankenkasseam 18.03.2009 | 08:08
Ob Sie Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, müssen sie Ihre Krankenkasse fragen.Das kann Ihnen in einem Forum der Rentenversicherung niemand sagen!!!
Chrisam 18.03.2009 | 09:00
Wenn Sie Übergangsgeld von der DRV bekommen, sind sie in der Krankenversicherung Versicherungspflichtig und müssen während dieser Zeit aus der BU-Rente keine Beiträge mehr entrichten. Weitere Fragen sollten Sie aber an Ihre Krankenkasse richten.
Schiko.am 18.03.2009 | 09:03
Nicht weil Sie freiwillig versichert sind haben Sie den vollen Beitrag zu leisten sondern in der Regel wird für nicht ge- setzliche Renten ( Hälfteanteil + 0,90 Sonderbeitrag) der volle Beitrag für den Rentenempfänger fällig. Ein Vorteil besteht aber in der Versteuerung, hier gilt sogar der ermäßigte Prozentsatz Ertragsanteilbesteuerung. Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits- versicherung werden sogar als abgekürzte Leibrente steuer- lich behandelt. Der Krankenversicherungsbeitrag bezieht sich natürlich nur bis zur Bemessungsgrenze von monatlich 3.675. Habe soeben "Chris" Beitrag gelesen, belasse es aber dabei weil ich auch die steuerliche Variante erwähnt habe. Mit freundlichen Grüßen.
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