Hallo Charlotte Biebermann,
der Beitragszuschuss nach § 106 SGVB VI kann erst zusammen mit der Rentenzahlung gewährt werden. Da ich leider nicht weiß, warum im Vergleich der Rentenbeginn 01.01.2017 getroffen wurde, kann ich hierzu weiter nichts sagen. Ich empfehle Ihnen, ggf. nochmal den zuständigen Rententräger anzurufen und dies zu klären.