Hallo Klaus,
im beschriebenen Fall empfehlen wir, sich umgehend an die zuständige Krankenkasse zu wenden. Über den gestellten Rentenantrag ist diese in der Regel in Kenntnis gesetzt. Grundsätzlich wäre es dann eine Überlegung wert, den Rentenbeginn vorzuziehen, wenn die Regelaltersgrenze ohnehin bereits erreicht ist. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, wird ebenfalls durch die Krankenkasse getroffen.