Hallo Kathrin,
bei Bezug einer Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Beitragsfreiheit. Dies gilt auch für die Zeit des Antragsverfahrens. Für eine abschließende Klärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.