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Experten-Antwort

Krankheit u Rente

von Anni F.26.01.2016 | 17:26
1725 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 58 geb., jetzt Schwerbeh., länger schwer erkrankt. Nach meinem Arzt soll ich Rente beantragen. Ich wollte versuchen meine Arbeitsstunden zu halbieren. Könnte mir dadurch ein Nachteil entstehen, wenn ich in 1-2 Jahren wirklich Rente beantragen muss? Betreff Anrechnungszeiten mit wenig Gehalt, bin Angestellte. Wann könnte ich in Rente mit und ohne Abschlag? Wie ist die Berechnung wenn ich jetzt Rente beantrage? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bisherigen Antworten sind alle gut, dennoch gibt es weitere Aspekte:

a) Solange Sie noch nicht 62 sind, fällt die volle Erwerbsminderungsrente höher aus als die frühestmögliche Altersrente für schwerb. Menschen, weil die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr reicht.

b) Beabsichtigen Sie die Teilweise Erwerbsminderungsrente bei fortgeführter reduzierter Beschäftigung, stellen Sie bitte umgehend den RT-Antrag und regeln ggf. danach die Arbeitszeit. Die Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitsentgelt oberhalb der 450-EUR-Grenze werden individuell errechnet, d.h. nach den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Sofern dies noch Jahre mit voller Beschäftigung waren, fallen die Hinzuverdienstgrenzen höher aus als wenn man zunächst (einige Jahre möglicherweise) nur die Arbeitszeit reduziert - und somit für weniger beitragspflichtiges Entgelt sorgt.

c) Warum wollen Sie sich quälen? Rente heute (mit 58 ) wird bis 62 hochgerechnet, also bis heute echte Versicherungszeiten plus Zurechnungszeit ca. 4 Jahre. Arbeiten Sie ein Jahr länger, kommt ein Beitragsjahr hinzu, dafür ein Jahr weniger Zurechnungszeit. Von der RT-Höhe kaum ein Unterschied...

d) Vor Beantagung einer RT könnten Sie - ggf. mithilfe eines Schwerbehindertenvertreters im Betrieb - die Möglichkeiten der leidensgerechten Teilzeitbeschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber klären.

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3 Antworten

senf-dazuam 26.01.2016 | 17:39
Wenn Sie jetzt EM-Rente beantragen, wird die Zeit bis zum 62. Lebensjahr mit dem Durchschnitt aus Ihrem bisherigen Verlauf bewertet und danach die Rente berechnet. Altersrente mit 10,8 % Abschlag können Sie vermutlich 2019 beantragen, ab 2022 geht dies auch ohne Abschlag (abhängig vom Geburtstag, siehe dazu http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Rent… Wenn Sie bis dahin die Arbeitszeit (und damit Ihr das Entgelt) halbieren, wird auch nur die Hälfte der eigentlichen Entgeltpunkte erworben. Wie sehr dadurch die Rente reduziert wird, kann man allgemeine schlecht beantworten. Wenn Sie ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts haben, erwerben Sie pro Jahr einen Entgeltpunkt. Wenn dies für kommenden 3 bis 3,5 Jahre auf die Hälfte gesenkt wird, entspräche das einem Minus von 1,5 bis 1,7 EP, entsprechend 40 bis 50 Euro pro Monat (für ein Durchschnittseinkommen!).
Anni F.am 27.01.2016 | 12:57
Danke, das beste ich gehe jetzt in Rente, 1 Jahr länger bringt ja nicht viel.
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