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Experten-Antwort

Kündigung Bauspardarlehen mit Wohn-Riester

von JR22.08.2019 | 13:45
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe ein Bauspardarlehensvertrag inkl. Wohn-Riester und dazu folgende Frage: Ich war davon ausgegangen, dass das eine vorzeitige Kündigung des Vertrags nach 10 Jahren unschädlich ist, solange das Wohneigentum weiter selbst bewohnt wird. In der Beratung des Anbieters wurde mir nun erklärt, dass dem nicht so ist und dass bei einer Kündigung alle Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden müssen. Ich frage mich nun, ob es tatsächlich keine Alternative gibt, z.B. die Übertragung auf einen anderen Riester-Vertrag. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JR,

die Kündigung eines Vertrages mit entsprechender Riesterförderung stellt eine schädliche Verwendung dar. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoller, den Vertrag ruhend zu stellen. Bei dieser Sachlage bleiben die bisher gut geschriebenen Zulagen und Steuervorteile.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Geld in einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen. Ob dabei der Anbieter oder das Riester-Produkt gewechselt wird, spielt keine Rolle. Allerdings können dann neue Abschlussgebühren anfallen. Aus diesem Grund ist ein Wechsel weniger sinnvoll als das ruhend stellen des Vertrages.

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2 Antworten

Modi1969am 23.08.2019 | 06:29
Hallo, Wenn Sie den Vertrag kündigen, liegt schädliche Verwendung vor mit den von Ihnen erwähnten Folgen. Ist die Immobilienfinanzierung bereits erledigt? Wenn nicht, könnte doch auch Sondertilgung mit dem Geld erfolgen (AV-Eigenheimbetrag), ohne schädliche Verwendung. Sprechen Sie doch dies mit dem Anbieter durch. Übertragung auf anderes Riesterprodukt wäre grds. möglich, denke aber, Sie werden keinen Anbieter finden, der Ihr Geld annimmt. Ggf. auch bei Verbraucherzentrale vorsprechen...
Modi1969am 23.08.2019 | 14:53
KORREKTUR:Die Aussage, dass Sie keinen Anbieter finden werden, der Ihr Geld nimmt, bezog sich auf Minderung Wohnförderkonto nach Entnahme AV-Eigenheimbetrag. Der Wechsel von Riestervertag zu anderem Riestervertrag sollte mtl. sein. Vlt. kann Ihnen hierzu die Verbraucherzentrale ebenfalls Tipps geben...
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