Hallo RIVA,
es wurde eine Umschulung bewilligt, weil Sie Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Einer Kündigung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber steht daher nichts im Wege.
Sofern Sie, nach Abschluss Ihrer Umschulung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Anstellung im Umschulungsberuf möglich wäre, ist ggf. eine Kündigung nicht notwendig und eine Beurlaubung ausreichend. In diesem Fall sollten Sie nochmals den Kontakt mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber suchen.