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Experten-Antwort

Kündigung oder Beurlaubung für die 2 Jahre Umschulung

von RIVA07.03.2018 | 21:57
1252 Ansichten
9 Antworten

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Mein Berater sagte mir bei dem letzten Termin, daß ich für die Umschulung als Teilhabe am Arbeitsleben (ist genehmigt) in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen darf. Da ich meine Kündigungsfrist aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Beginn der Maßnahme nicht mehr einhalten kann, wollte ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG schließen. Hierzu nahm ich Kontakt mit dem Personalrat auf, der mir dann sagte, ich könne mich auch für die Zeit der Maßnahme Beurlauben lassen. Ist also beides eine Option? Entstehen mir irgendwelche Nachteile wenn ich kündige, bzw wenn ich es nicht tue? Danke für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RIVA,

es wurde eine Umschulung bewilligt, weil Sie Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Einer Kündigung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber steht daher nichts im Wege.

Sofern Sie, nach Abschluss Ihrer Umschulung bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Anstellung im Umschulungsberuf möglich wäre, ist ggf. eine Kündigung nicht notwendig und eine Beurlaubung ausreichend. In diesem Fall sollten Sie nochmals den Kontakt mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber suchen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo RIVA,

hinsichtlich Ihrer Anfrage bzgl. des Praktikums sollten Sie sich mit dem zuständigen Rehafachberater in Verbindung setzen.

Bzgl. der Sperrfirst empfehlen wir Ihnen mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Grokoam 08.03.2018 | 07:58
Nö.
???am 08.03.2018 | 08:36
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der Sie arbeitslos sein müssen, um eine Umschulung anzutreten. Eine Beurlaubung macht dann Sinn, wenn es grundsätzlich Arbeitsplätze im Betrieb gibt, für die Sie durch die Umschulung qualifiziert würden. Vielleicht kommt es dann ja zu einer Weiterbeschäftigung. Ansonsten würde ich kündigen. Was wollen Sie bei einem Arbeitgeber, der Sie nicht gesundheitlich passend beschäftigen kann? Der Gedanke "Da kann ich ja dann erst mal weiterarbeiten, bis ich im Umschulungsberuf eine Stelle bekomme" funktioniert häufig nicht. Oft lehnt der Arbeitgeber eine Wiederaufnahme ab (schließlich hat er Sie vorher nicht umsonst 2 Jahre beurlaubt und kann auf weitere Fehlzeiten sicher verzichten) oder man bleibt im alten Beruf hängen riskiert weitere gesundheitliche Probleme.
Rivanaam 08.03.2018 | 10:09
Hallo, wenn Sie kündigen, dann stehen Sie ohne Arbeit da und wenn Sie nicht kündigen, dann sind Sie noch in Arbeit und Brot. Bitte genau vorher überlegen. Grüße
Fastrentneram 08.03.2018 | 12:14
Bei allem Respekt. In einem Forum kann nur gemutmaßt werden. Sie sollten solche Fragen mit Ihrem Rehaberater klären, der letztendlich Ihre Situation kennt und daher auch richtig einschätzen kann.
RIVAam 09.03.2018 | 07:48
Mir entstehen aber keine Zwangsverpflichtungen während der Umschulung, in etwa wie daß ich das 6-monatige betriebliche Praktikum bei meinem "Arbeitgeber" ableisten muss? Ich habe dann nach Abschluss der Umschulung auch keine 3 Monnate Sperrfrist beim Arbeitsamt, sollte ich (was ich natürlich nicht hoffe!) nicht sofort eine Stelle finden? Vielen Dank schon mal für die weitere Antwort
RIVAam 09.03.2018 | 07:45
Ja, nur haben mich auch diese Antworten, vorallem die der RV-Experten, interessiert - danke schön dafür. Selbstverständlich habe ich auch mit der mir zuständigen Sachbearbeiterin Konakt aufgenommen. Leider wusste die dies auch nicht genau und hat dann nach Nachfrage bei Kollegen "ist alles gleich" geantwortet. Mir kam dies nicht besonders "fundiert" vor, deswegen hier noch mal meine Nachfrage, wie es denn andere sehen.
RIVAam 09.03.2018 | 07:45
Ja, nur haben mich auch diese Antworten, vorallem die der RV-Experten, interessiert - danke schön dafür. Selbstverständlich habe ich auch mit der mir zuständigen Sachbearbeiterin Konakt aufgenommen. Leider wusste die dies auch nicht genau und hat dann nach Nachfrage bei Kollegen "ist alles gleich" geantwortet. Mir kam dies nicht besonders "fundiert" vor, deswegen hier noch mal meine Nachfrage, wie es denn andere sehen.
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