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Experten-Antwort

Kündigung trotz Krankheit

von oldhopkins13.05.2011 | 22:38
2904 Ansichten
8 Antworten

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Hallo bis seit 8.3.10 krank geschrieben, bis jetzt hatte mein Chef mich in Ruhe gelassen. Stand 01.05.11. Doch nun der Kehrtwende: Ich soll Ihm mitteilen wann ich wieder Arbeitsfähig bin und wenn ich es nicht kann soll ich eine Vollmacht für Ihn ausfüllen damit er mit dem Arzt redet. Darf er das ? Was bedeutet das für mich? Die Kündigung? Bin seit November 2001 im Unternehmen, hatte keine Krankheitstage bis es im März 2010 losging. Wie soll ich mich verhalten ?

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7 Antworten

Guidoam 13.05.2011 | 22:48
Hierzu dürften Sie wohl in diesem Forum keine Antwort erwarten können.
Machts Sinnam 13.05.2011 | 23:00
vielleicht mal hier probieren: http://www.krankenkassenforum.de/
BBBam 14.05.2011 | 02:15
Ihr Arbeitgeber hat kein Recht, sie zu einer Entbindung der Schweigepflicht ihrem Arzt gegenüber zu nötigen. Falls er, wie Sie befürchten, eine negative Gesundheitsprognose nutzen will, um die Kündigung auszusprechen: Eine schlichte Arztauskunft wäre dazu nicht ausreichend: Für eine negative Gesundheitsprognose müsste ein Arzt gutachterlich bestätigen, dass Sie innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Ausbruch der Erkrankung noch nicht wieder arbeitsfähig sein werden. Eine Kündigung wegen zweimonatiger Erkrankung eines festangestellten Arbeitnehmers ist nach zehnjährigem Beschäftigungsverhältnis nicht so einfach möglich. Laut Kündigungsschutzgesetz kann nur in Betrieben mit weniger als sechs Mitarbeitern nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer aus Gründen der Person gekündigt werden. Wenden Sie sich unbedingt an den Betriebsrat Ihrer Firma. Der muss übrigens vor einer Kündigung unbedingt angehört werden, andernfalls wäre eine Kündigung unwirksam. Und holen Sie weitere Informationen ein. Zum Nachlesen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendig…
Annaam 14.05.2011 | 07:55
Hallo, ein Arbeitgeber darf einen TROTZ Krankheit kündigen. Das heißt erst mal, dass Sie durch Ihre Krankheit keinen besonderen Kündigungschutz "genießen". Der Arbeitgeber darf Ihnen in begründeten Fällen aber auch WEGEN Krankheit kündigen. Und zwar dann, wenn absehbar ist, dass sich die Situation nicht mehr zum Positiven ändert und durch Ihre Krankheit und damit die eingeschränkte oder fehlende Arbeitskraft die Abläufe im Unternehmen auch in Zukunft nachhaltig gestört sein werden. Wenn Sie z.B. aktuell nach einem Herzinfoarkt wieder auf dem Wege der Besserung sind, wird die Prognose positiv sein, auch wenn Sie vielleicht noch 3 Monate krank geschrieben sind. Der Chef darf nicht kündigen. Wenn Sie allerdings z.B. wegen eines dreifachen Bandscheibenvorfalls operiert wurden und auch in Zukunft nicht mehr als 10kg heben dürfen, wäre das eine sehr negative Prognose für einen Beruf als z.B. Möbelpacker und Ihr Chef hätte das Recht zu kündigen. Da Ihr Chef aktuell vermutlich nicht weiß, ob Ihre Prognose positiv oder negativ ist, versucht er das herauszufinden, indem er versucht Sie zu einer Schweigepflichtsentbindung zu drängenn / nötigen. Das ist aber wie auch BBB schon geschrieben hat, nicht zulässig. Und nach gerade mal zwei Monaten Krankheit auch relativ früh. Ich würde versuchen, den Chef erst mal zu beruhigen, indem ich ihn darauf hinweise, dass jetzt eh erst mal die Krankenkasse das Krankengeld zahlt und er ja zumindest keine weiteren Kosten durch Ihre Krankheit hat. Die Kollegen müssen halt die Mehrarbeit auffangen. Aber unabhängig davon können Sie sich selbst ja schon mal Gedanken machen, ob Ihre Prognose in dieser Hinsicht negativ oder positiv sein wird... Alles Gute!
Elfriedeam 14.05.2011 | 12:37
Bitte genau lesen! Fragesteller ist seit 2010 krank, also 14 Monate! Würde mit Betirebsrat oder falls nicht vorhanden VDK sprechen!
Elisabetham 14.05.2011 | 13:53
Für Kündigungen ist der VdK nicht zuständig, leider. Die Gewerkschaft ist aber zuständig. Wenn man so lange krank ist, ist man möglicherweise auch schwer behindert. Ich würde über einen entsprechenden Antrag nachdenken. Schwer Behinderte haben einen besseren Kündigungsschutz. Diesen Schutz hast du, so bald du den Antrag gestellt hast und der Antrag nicht abgeschmettert ist.
Arbeitsrechtleram 15.05.2011 | 02:04
einige sind hier wohl nicht in der lage einfachste sachverhalte korrekt zu lesen... der threadersteller ist bereits seit märz 2 0 1 0 !! - also seit mehr als 1 jahr krank geschrieben. da geht JEDE Kündigung aus persönlichen gründen wegen lang andauernder erkrankung und schlechter zukunftprognose - auch wenn selbige vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird - , durch wie geschnitten brot. allenfalls eine kleine abfindung wäre noch zu erzielen. aber auch nur dann wenn diese beim gütetermin vom richter vorgeschlagen und vom AG dann auch akzeptiert wird. dem AG die Krankheit mitteilen und/oder ihm eine vollmacht auszustellen damit er sich mit dem arzt in verbindung setzen kann braucht man natürlich nichtg. auch mittelnen wann man zirka wieder arbeitsfaähig sein wird braucht man nicht - dsa man dies ja meist auch selbst nicht weiss. null chance.
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