Ihr Arbeitgeber hat kein Recht, sie zu einer Entbindung der Schweigepflicht ihrem Arzt gegenüber zu nötigen.
Falls er, wie Sie befürchten, eine negative Gesundheitsprognose nutzen will, um die Kündigung auszusprechen:
Eine schlichte Arztauskunft wäre dazu nicht ausreichend: Für eine negative Gesundheitsprognose müsste ein Arzt gutachterlich bestätigen, dass Sie innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Ausbruch der Erkrankung noch nicht wieder arbeitsfähig sein werden.
Eine Kündigung wegen zweimonatiger Erkrankung eines festangestellten Arbeitnehmers ist nach zehnjährigem Beschäftigungsverhältnis nicht so einfach möglich. Laut Kündigungsschutzgesetz kann nur in Betrieben mit weniger als sechs Mitarbeitern nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer aus Gründen der Person gekündigt werden.
Wenden Sie sich unbedingt an den Betriebsrat Ihrer Firma. Der muss übrigens vor einer Kündigung unbedingt angehört werden, andernfalls wäre eine Kündigung unwirksam.
Und holen Sie weitere Informationen ein.
Zum Nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendig…