Hallo Herr Pfeiffer, Zahlungen aus Betriebsrenten (siehe Anfrage von „Sven“ vom 29.11.2016) stellen keinen Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI dar. In Anrechnung kommen Arbeitsentgelt (abhängige Beschäftigung), Arbeitseinkommen ( Einkünfte aus Selbständigkeit), vergleichbare Einkommen (z.B. Vorruhestandsgeld) oder bestimmte Sozialleistungen (z.B. Krankengeld). Die Auszahlung Ihrer Betriebsrente hat also keine Auswirkung auf die laufend gezahlte Erwerbsminderungsrente.