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Experten-Antwort

Kürzung der Regelsaltersrente mit 65 Jahren ?

von Peggy12.01.2012 | 16:36
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4 Antworten

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Guten Tag, mein Vater ist zur Zeit 59 Jahre und befindet sich in der Altersteilzeit (Blockmodell). Diese endet mit dem 65 Lj. (Regelsaltersrente). Gleichzeitig bezieht er Rente wegen teilweiser Erwebsminderung bis zur Regelsaltersrent und ist im Besitz eine Schwerbehindertenausweis. (Vorraussetzung f. Altersre wg. Schwerbehinderung sind erfüllt.) Nun wurde im mitgeteilt, dass er nach Ende der Altersteilzeit bei Eintritt in die Altersrente mit 65 J. eine Rentenkürzung von 20 % bekommt. Die Regelsaltersrente ist doch Abschlagsfrei ? Stimmt das ? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine gesetzlich geregelte Rentenkürzung in Höhe von 20 % gibt es nicht.

Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag jedoch auch in der folgenden Altersrente erhalten. Aus den übrigen Entgeltpunkten wird die Regelaltersrente abschlagsfrei gezahlt.

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3 Antworten

W*lfgangam 12.01.2012 | 18:46
Hallo Peggy, bereits ab dem 63. Lbj. wäre die Altersrente an Schwerbehinderte ohne Abschlag zu zahlen (mit Vertrauensschutz - ohne eben um ein paar Monate später ohne Abschlag), insofern ab 65 auf jeden Fall ohne Abschlag. Das bezieht sich auf die halbe Rente + die zusätzlichen Arbeits/Beitragsjahre, die er ab 65 quasi auf die EM-Rente draufgelegt bekommt. Ein etwaiger Abschlag aus der laufenden halben EM-Rente bliebe für die andere 'Hälfte' erhalten. Ein Abschlag von 20 % gibt es in der Rentenversicherung nicht. Woher kam das Schreiben/die Mitteilung zu diesem Abschlag ? (berufsständische Versorgung?) Gruß w.
Peggyam 13.01.2012 | 10:33
Hallo W., er hat noch Anspruch auf eine Zusatzversorgung vom Betrieb. Die Auskunft mit dem 20 % hat er bei einen Sprechttag der Rentenversicherung erhalten. Als er nach dem Grund fragte, konnte ihm dieser aber auch nicht gesagt werden. Es wäre so.
W*lfgangam 13.01.2012 | 15:22
> Die Auskunft mit dem 20 % hat er bei einen Sprechttag der Rentenversicherung erhalten. Hallo Peggy, wenn es tatsächlich ein Sprechtag der DRV gewesen ist. würde ich mir den 'Spaß' machen, die hier gegebenen Antworten auszudrucken/mitzunehmen/dort vorzulegen und erneut den Sachverhalt zu hinterfragen. Mit 'Glück' ist ein anderer Mitarbeiter der DRV da (der dich dann innerlich auch auf die Schenkel klopft ;-) und gibt die richtigen Auskünfte. Aber, Auskünfte, Hinhören und Verstehen gehen manchmal schon weit auseinander ...solche Gespräche können schon mal ne Std. dauern (immer wieder neue Fragen, neue Erkenntnisse - und nochmal von vorne, da ist ein einfacher Fragesteller hinterher einfach 'erschlagen' von der Vielfalt der Informationen/den Gestaltungsmöglichkeiten ...das Wesentliche auf den Punkt gebracht sollte aber haften bleiben und auch schriftlich/auch wenn's nur Kladde ist, fixiert werden). Wie gesagt, ein 2. Gespräch, um die Unklarheiten zu beseitigen, kann nicht schaden. Gruß w.
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