Hallo Nina,
ja, dies ist tatsächlich richtig. Aufgrund der höheren Altersrente muss bei der Witwenrente auch die Einkommensanrechnung überprüft werden. Dies führt dann bei Überschreitung des jeweils gültigen Freibetrags auch zu einer entsprechenden Kürzung der Witwenrente. Wie sich die Einkommensanrechnung der höheren Altersrente konkret auf Ihre Witwenrente auswirkt, können Sie dann dem neuen Bescheid zur Witwenrente entnehmen.