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Kur 2 x abgelehnt/Sozialgericht ebenfalls

von sunny27.08.2007 | 18:05
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit 38 J. berufstätig, 8 Std./Tag., jetzt 59 J. Hatte damals Antrag vor 4 J. auf Kur gestellt bei der BFA gestellt. Schwerbehindert mit GdB 50. Chronische Bronchitis, Rückenleiden, Schwerhörigkeit. Wurde von Fachärzten auch gut begründet der Antrag an die BFA. 2 x wurde von der BFA abgelehnt. Sozialgericht meinte, ich hätte zu wenig Krankheitszeiten, solle meinen "Urlaub" selber finanzieren, wäre nicht krank. Wie stehen die Chancen, selbes Krankheitsbild + inzwischen Burnout, totale Erschöpfung, keine Krankheitszeiten, neuen Antrag zu stellen? Will bis 64 mindestens noch arbeiten, Gruss sunny

10 Antworten

Antoniusam 27.08.2007 | 18:17
Um das herauszufinden, sollten Sie zunächst einen neuen Antrag stellen. Die Erfolgsaussichten kann kein Forumsteilnehmer aus der Ferne beurteilen. Alles Gute !
DeFeliceam 27.08.2007 | 19:14
wenn dem tatsächlich so gewesen sein sollte, dass das Gericht festgestellt hat, Sie sollen sich den Urlaub selber finanzieren (?),........., dann gehen sie in die Berufung. Sie brauchen nicht auf Kosten der Gesundheit zu arbeiten. Nehmen Sie sich einen Rechts- beistand evtl. VDK oder SoVD der die Berufungsklage gut be- gründen kann, und springen Sie über ihren Schatten und lassen sich krankschreiben, sonst wird das nichts. Sollte das SG tatsächlich die Klage mit der Begründung ab- gelehnt haben, sei seien nicht krank und sie sollen Ihren Ur- laub selber finanzieren, ist dies glatte Rechtsbeugung. Nur Mut packen Sie´s an.
???am 28.08.2007 | 07:05
Krankheitszeiten sind natürlich ein Indiz für die Belastung durch eine Krankheit. Die Frage ist, warum erfolgte keine Krankschreibung. Außerdem kann man diese Argumentation durch den Nachweiss von häufigen Arztbesuchen oder ambulanten Behandlungen (Massagen, Krankengymnastik, Rückenschule ...) aushebeln.
Gelber Urlaubam 27.08.2007 | 23:50
"Wie stehen die Chancen, selbes Krankheitsbild + inzwischen Burnout, totale Erschöpfung, keine Krankheitszeiten, neuen Antrag zu stellen?" Krank schreiben lassen und Klinikuntersuchungen machen lassen ... Mit 50% kann man Ihnen nicht so ohne weiteres den Job kündigen ...
katiam 28.08.2007 | 09:45
Danke für die Antworten. Das Verfahren liegt 4 J. zurück. Ich weiß wegen Kündigungsschutz. Bin im rechtl. Bereich tätig. Arztbesuche bekommen wir vom AG nicht erstattet. Krankschreibungen ließ ich selten zu. Habe mich hingeschleppt, Gruss kati
Lotteam 28.08.2007 | 10:43
Und die wollen mich unbedingt in Kur schicken, ob wohl ich erst war, nur um keine Rente zahlen zu müssen (m. 57 J.+ 100%+arbeitslos). Reichen Sie EU-Rente ein, Sie werden sehen, Sie bekommen Ihre Kur.
zuzaam 28.08.2007 | 11:47
alternativ dazu besteht ja auch die möglichkeit einer rehamaßnahme über die gkv (mit aussuchen der eigenen wunschklinik, ist ja auch eine bessere wahl als über die rentenversicherung!) - einfach mal da den antrag stellen mit ablehnungsbescheid der rentenversicherung usw ... dort wird man wahrscheinlich auch nicht freiwillig zahlen, aber wer kämpft, gewinnt! ansonsten: solche "sprüche" scheinen an sozialgerichten heutzutage üblich sein - also nicht drüber aufregen! und: es ist ja ganz klar, dass man sich heutzutage nur im absolut äußersten notfall krank schreiben lässt - aber man sieht: es dankt einem keiner, auch wenn man mit diesem verhalten seine gesundheit und damit auch seine arbeitsfähigkeit schädigt. da z.b. physiotherapie heute auch nur noch sehr restriktiv verordnet wird (in manchen kv-regionen wie westfalen-lippe scheint's nur super gesunde zu geben), kann man oftmals auch keine nachweise in dieser richtung vorlegen, da einem die behandlungen ganz einfach unter fadenscheinigen argumenten verweigert werden.
sunny/katiam 28.08.2007 | 12:33
Ich habe damals eine 3-wöchige Badekur über die KV gemacht. Zuzahlung KV 13,00 / Tag + Behandlungen. Selbst gezahlt 1.600,00 €. Ansonsten: sehr empfehlenswert, Gruss kati
zuzaam 28.08.2007 | 14:18
hi, ich meine allerdings nicht eine badekur, sondern eine rehamaßnahme über die gkv! siehe hier: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/… badekuren sind ja wieder was anderes - haben mit einer rehamaßnahme auch inhaltlich eher gar nichts zu tun! gruß, zuza
sunny/katiam 31.08.2007 | 11:25
Vielen Dank für den wertvollen Tipp zuza, Gruss sunny/kati
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