Hallo T.Selig,
die Rentenversicherung kann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbringen, wenn durch Ihre Erkrankung Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und die Aussicht besteht, dass die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme erhalten oder gebessert werden kann. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann nur geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dies sollten Sie am Besten vorab mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise eine Akutbehandlung vorrangig sein könnte (z. B. Tagesklinik oder stationärer Krankenhausaufenthalt), sofern festgestellt wird, dass derzeit gar keine Rehabilitationsfähigkeit besteht. Eventuell werden Sie also auch an die Krankenkasse als zuständigen Leistungsträger verwiesen werden.