Hallo, Claudia,
1. Rentenzahlungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse werden nicht auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der DRV angerechnet.
2. Kinderberücksichtigungszeiten (Zeiten nach Ablauf 3. Lebensjahr bis Vollendung 10. Lebensjahres) kann man bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe beantragen. Sie können dort einen Termin vereinbaren. Die Daten werden dort aufgenommen. Ob es zu einer positiven Berücksichtigung in Ihrem Rentenversicherungskonto der DRV kommt, wird überprüft. Eine Tätigkeit im Betrieb Ihres Ehemannes / Landwirtschaft kann allerdings dazu führen, dass sich die Berücksichtigungszeit bei Ihnen nicht positiv auswirkt. Die Entscheidung erhalten Sie nach der Beantragung per Bescheid.