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Experten-Antwort

Landwirtschaftliche Alterskasse anrechenbar

von Claudia04.05.2017 | 16:05
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe 2 Fragen: 1, Ich habe während meiner Berufstätigkeit viele Jahre in die DRV Beiträge einbezahlt. Danach wurde ich schwanger und es folgte die Elternzeit (für meine beiden Kinder sind 6 Jahre angerechnet). Danach war ich nicht mehr berufstätig. Nach den o.g. 6 Jahren kam die Landwirtschaftliche Alterskasse auf mich zu und verpflichtete uns in diese einzuzahlen (da mein Mann nebenberuflich die Landwirtschaft betreibt). Ich zahle jetzt seit ca. 7 Jahren monatlich etwa 230 Euro ein. Frage: Werden diese Zahlungen in irgendeiner Form auf meine Rentenzahlungen angerechnet? 2. Frage: Mir hat jemand erzählt, dass man die Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr berücksichtigen lassen kann. Stimmt das und wo muss ich das beantragen. Danke für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Claudia,

1. Rentenzahlungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse werden nicht auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der DRV angerechnet.

2. Kinderberücksichtigungszeiten (Zeiten nach Ablauf 3. Lebensjahr bis Vollendung 10. Lebensjahres) kann man bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe beantragen. Sie können dort einen Termin vereinbaren. Die Daten werden dort aufgenommen. Ob es zu einer positiven Berücksichtigung in Ihrem Rentenversicherungskonto der DRV kommt, wird überprüft. Eine Tätigkeit im Betrieb Ihres Ehemannes / Landwirtschaft kann allerdings dazu führen, dass sich die Berücksichtigungszeit bei Ihnen nicht positiv auswirkt. Die Entscheidung erhalten Sie nach der Beantragung per Bescheid.

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4 Antworten

Rechneram 04.05.2017 | 16:45
....Ich habe während meiner Berufstätigkeit viele Jahre in die DRV Beiträge einbezahlt..... Wie viele ? Von bis ? Kinder Jahrgang?
Claudiaam 04.05.2017 | 17:22
Einbezahlt bei DRV: 15 Jahre und 3 Monate von September 87 bis 12.2002 Kinder geb. 2003 und 2005
Klugpuperam 04.05.2017 | 17:44
Die Zeiten in der berufsständischen Versorgung (Landwirtschaft) werden in der gRV nicht berücksichtigt. Es gibt dann später 2 Rentenansprüche, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Nebenbei: Für die 230€ erkaufen Sie sich einen Rentenanspruch von einem Entgeltpunkt, in der gRV müssten Sie dafür knapp 580€ in die Hand nehmen. Da sieht die Rendite anders aus.
W*lfgangam 04.05.2017 | 19:20
Hallo Claudia, die Erziehungszeiten/Pflichtbeitragszeiten bis zum 3. Lbj. der Kinder erhalten Sie in der DRV angerechnet (was bereits erfolgte), die 'Berücksichtigungszeiten wg. Kindererziehung' bis zum 10. Lbj. nicht, da 'beschäftigt' im weitesten Sinne im selbständigen landwirtschaftlichen Betrieb des Ehegatten und daher ein Ausschlussgrund vorliegt. Die Zeiten in der DRV werden aber auf jeden Fall auch auf die erforderlichen Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten in der Alterskasse angerechnet, so dass Sie auch dort bereits vorzeitig nach 35 Jahren mit Abschlag oder nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können - grundsätzlich unter den Bedingungen der Betriebsaufgabe. Und wie oben schon gesagt, eine Zusammenrechnung/Anrechnung der einen wie auf die andere Rente erfolgt nicht – lediglich bei Witwenrentenleistungen geht es dann um das gesamte eigene Rentenpaket. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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