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Experten-Antwort

Lehrgang bei voller Erwerbsminderungsrente

von Seiffen06.09.2021 | 17:59
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4 Antworten

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Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente und habe einen 450€-Job. Der Arbeitgeber möchte, dass ich einen 2-tägigen Lehrgang zum Erlangen eines Staplerscheines machen soll. Zum einen habe ich Angst davor, so ein Gerät zu fahren, zum anderen habe ich Bedenken, die Schulung durchzuhalten; ein Tag ist Theorie von 8-15 Uhr, inkl. 2 x halbe Std. Pause. Kann ich das ablehnen? Oder wäre das eher eine Frage zum Thema: "Arbeitsrecht"?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seiffen,

die Frage, ob Sie einen solchen Lehrgang ablehnen können, ist dann tatsächlich doch eher eine Frage zum Thema „Arbeitsrecht“. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir diese im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht beantworten können. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich an Ihren Betriebs- oder Personalrat, eine Fachgewerkschaft oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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2 Antworten

Kdkfkgam 06.09.2021 | 23:35
Interessant wäre es diese zwei Tage einfach so über 3 h zu arbeiten auch wenn’s ein Lehrgang ist.
Siehe hieram 07.09.2021 | 00:17
Hallo Seiffen, nutzen Sie einfach diesen Lehrgang als Test für sich selbst, ob Sie dabei Ihre Angst vor dem 'Stapler' verlieren. Die Lehrgangsdauer werden Sie schon überstehen, zumal es ja zwei relativ lange Pausen pro Tag gibt. Falls beides nicht 'klappt', brechen Sie einfach ab. Dann bleibts bei den Tätigkeiten, die Sie bisher machen konnten. Bzw. klären mit Ihrem Chef vorher, was im Falle eines Abbruchs auf Sie zukommen würde, immerhin bezahlt er ja wohl diesen Lehrgang, kennt aber sicherlich auch Ihre Einschränkungen. Ansonsten erreichen Sie damit auf Firmenkosten eine Zusatzqualifikation (auch wenn der Schein nach zwei Jahren erneuert werden muss). D.h., Sie könnten auch für andere (höherwertige? höher bezahlte?) Tätigkeiten eingesetzt werden. Aber letztendlich bleibt es Ihre Entscheidung. Alles Gute!
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