Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Leistung zur medizinischen Rehabilitation

von Stadler,Monika14.03.2011 | 15:42
5588 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Teil A G510 Punkt 3,mit dieser Frage tu ich mich ein wenig schwer,bitte um Hilfe . Rückruf wenn nötig Tel.03395/303260 Danke Liebe Grüße M.Stadler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische Abklärung eine Experten in diesem Forum nicht möglich ist. Da zudem ohne Aktenkenntnis nur allgemeine Aussagen möglich sind.

Hierfür ist Ihr Rentenversicherungsträger zuständig. Der dortige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin kann Ihnen aufgrund Ihres Falles situationsbezogen gezielte Auskünfte geben.

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sozialrechtleram 14.03.2011 | 19:23
Dann lassen Sie das unausgefüllt. Die DRV wird sich bei Ihnen schon melden und Ihnen erklären, wie das Formular auszufüllen ist.
Useram 15.03.2011 | 06:34
Die DRV wird sich bei Ihnen melden. Denn die MItarbeiter der DRV wissen, wann ein Versicherter sein Formblatt nicht ausfüllen kann und ruft den dann zu Hause an. Natürlich nur dan wenn Sie auch sicher zu Hause sind. Aber das wissen die Mitarbeiter natürlich auch :-) Sie könnten auch einfach selber bei der DRV anrufen und da Ihren zuständigen Bearbeiter fragen, aber so ises natürlich einfacher :-)
...am 15.03.2011 | 07:19
..., dass nicht einmal der Experte in der Lage ist, zur Frage von Frau Stadler einige allgemeine Info´s zu erteilen... @ Monika Stadler: Diese Frage betrifft Sie NUR, wenn Sie derzeit im Arbeitslosengeldbezug sind. Wenn jemand aus einer Beschäftigung heraus (oder aus z.B. Krankengeldbezug) in Arbeitslosengeldbezug kommt, dann ist grundsätzlich auch das Arbeitslosengeld rentenversicherungspflichtig - d.h. aus dem Arbeitslosengeld werden Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Es gibt aber auch Arbeitslosengeld, welches ansich nicht rentenversicherungspflichtig ist (z.B. wenn man vorher Selbständig war). Dann kann der Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit die Rentenversicherungspflicht beantragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026