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Experten-Antwort

Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds

von MariaDDR12.02.2023 | 10:04
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, von der Bundesregierung wurde Ende 2022 eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler eingerichtet, die auch zu DDR-Zeiten Geschiedene begünstigt. Leider erschliessen sich mir die auf den Seiten des BMAS aufgeführten Voraussetzungen nicht eindeutig (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Haertefallf… Ich wurde zu DDR-Zeiten nach mehr als 10 Jahren Ehe geschieden und habe 3 Kinder erzogen. Ist in meinem Fall als weitere Anspruchsvoraussetzung auch meine Rentenhöhe am 01.01.2021 von Bedeutung? Maria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MariaDDR,

ausführliche Informationen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2023/haertefallfonds/haertefallfonds_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 12.02.2023 | 12:26
Ob Sie dazu gehören erfragen Sie bei dieser Stiftung. Das zu prüfen ist nicht Aufgabe der DRV.
Oskaram 12.02.2023 | 20:17
Um ein wenig konstruktiver als der DRV Mitarbeiter KSC zu antworten, sei der Hinweis auf die offizielle DRV Pressemitteilung aus dem Januar 2023 erlaubt "Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. " Auf ihre Frage bezogen heißt das für Sie leider ja. Die 2.500 (oder 5.000) Euro bekommt man nur wenn man eine"zu hohe " Rente am Stichtag 31.12.2021". Warten Sie bitte auch noch die offizielle Experten-Antwort der DRv ab. Dann haben Sie in dieser Hinsicht Gewissheit, ob es sich für Sie lohnt, den Antrag zu stellen und nochmals Unterlagen zu ihren Kindern etc. einzureichen.
Renteam 12.02.2023 | 20:23
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Leistung zu bekommen? • Sie haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen. Auch ausländische Renten zählen dazu. • Sie hatten am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr bereits vollendet. Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn Sie vor dem 2. Januar 1952 geboren sind. • Ihre Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen und Sie haben in der ehemaligen DDR (längstens bis zum 31. Dezember 1991): o mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder o mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb Ihre Beschäftigung vollständig auf gegeben oder o mindestens 5 Jahre lang in einer „bergmännischen Tätigkeit“ im Sinne des DDR-Rechts in der Carbo chemie/Braunkohleveredelung gearbeitet oder o Ihre Beschäftigung aufgegeben, weil Sie für insgesamt mindestens 10 Jahre mit Ihrem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist sind oder o nach Beendigung Ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen oder • Sie wurden nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen. Das sind die Voraussetzungen.
Zuständigkeitam 12.02.2023 | 20:32
Der Antrag ist nicht bei der Rentenversicherung, sondern hier zu stellen! Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum Die Rentenversicherung ist da außen vor! Das kann man übrigens (auch die Voraussetzungen) ohne Probleme alles selber googeln.
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