Der sozialmedizinische Dienst wird sich eine Beurteilung aufgrund des gesamten ärztlichen Befundberichtes machen. Wenn die Aussagen Ihres Arztes ausführlich und aussagekräftig sind, kann in den häufigsten Fällen aufgrund dieses Befundberichts entschieden werden. Das gemachte Kreuz Ihres Arztes ist für sich allein kein Grund für eine Begutachtung.