Hallo Hanna,
der sozialmedizinische Dienst der DRV stellt den Leistungsfall stets im Einzelfall fest. Dabei werden alle vorliegenden Unterlagen - wie Befundbericht, Selbstauskunftsbogen oder Gutachten – herangezogen.
Diese Feststellung setzt allerdings einen Rentenantrag voraus. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich Ihren Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung