Zunächst möchte ich feststellen, das der Anspruch ursprünglich sicher absolut korrekt zustande gekommen ist. Für eine Witwenrente kommt es auf die Beitragszeiten des Ehepartners an - ein Aufenthalt der Witwe in Deutschland ist dafür nicht erforderlich.
Aber natürlich gelten auch für Rentenbezieher/innen im Ausland die üblichen Mitteilungspflichten. Bei einer Witwenrente also die Verpflichtung, eine neue Eheschließung mitzuteilen. Die konkreten Umstände des von Ihnen geschilderten Falls können wir aber hier im Forum nicht beurteilen.
Forumsteilnehmer SE hat Ihnen schon mögliche Ansprechpartner genannt. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Sie als nicht Beteiligter kein Recht auf eine Antwort oder Auskunft zum Sachverhalt haben.