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Experten-Antwort

Letztes Rentenbeitragsjahr selbst bezahlen

von Georg_der_Alte12.09.2022 | 15:26
76 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein offizieller Renteneintritt wurde mir auf den 01. Dezember 2023 mitgeteilt. Ich bin seit etwa zehn Jahren als Geschäftsführer angestellt und zahle entsprechend den Höchstbeitrag. Nun endet mein Geschäftsführervertrag zum Ende diesen Jahres. Das heißt, ich bin 11 Monate zu früh ohne Arbeit und werde schwerlich was adäquates für die elf Monate finden. Für die elf Monate würde ich mich gerne als freiberuflicher Berater selbstständig machen und die Rentenbeiträge privat bezahlen. Ziel ist es, dass ich keine Rentenabschläge in Kauf nehmen muss und meine Regelaltersrente regulär beziehen kann. Ist dieser Weg möglich und wie hoch ist mein Beitrag für diese elf Monate? Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2022 | 08:11

Guten Morgen,

Sie schreiben, dass Sie als Geschäftführer angestellt waren. Inofern gehen wir davon aus, dass Ihr Beitragsbild zunächst einmal keine Lücken enthält und der Eintritt in die Rente nicht mehr von der Erfüllung der Wartezeit abhängt.

Beziehen Sie bis dahin Arbeitslosengeld, wird aufgrund des Leistungsbezugs eine Pflichtversicherung vorliegen. Machen Sie sich selbständig, kann die Arbeitsverwaltung im Rahmen ihrer Förderleistungen mögicherwese Beiträge zur Alterssicherug übernehmen.

Es ist in diesem Zusammnhang nicht nur eine freiwillige Versicherung sondern auch eine Pflichtversicherung denkbar. im Rahmen einer Selbständigkeit als Unternhemensberater ist die insbesondere die Pflichtverscherung für selbständige mit nur einem Auftraggeber denkbar.Für diese ist allerdings ein Antrag auf Befreiung möglich.

Bleibt letztlich nur die freiwillige Versicherung als Absicherungsmöglichkt, können Sie Beiträge zwischen dem Mindest- und Höchstbeoträge frei wählen.

Wir verweisen dazu auf die Broschürenrehe der Deutschen Rentenverscherung.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

Wir raten Ihnen aber ausdrücklich, sich nochmals in einer unserer Beratungsstellen zu informieren. Aber denkbar ist der von Ihne vorgeschlagene Weg.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Klugpuperam 12.09.2022 | 15:48
Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich (grundsätzlich) freiwillig versichern. Für die Regelaltersrente werden wohl keine zusätzlichen Beiträge notwendig sein, da nur 60 Kalendermonate an Beiträgen gefordert sind. Ein Jahr Lücke vor der Rente wäre unschädlich. Abschläge wären wahrscheinlich auch weniger schlimm als gedacht, wenn man die Zahlbeträge der Varianten (abschlagsfreie Rente vs. Rente mit Abschlägen) vergleicht. Rein monetär ist die Rente mit Abschlägen bis in die 90er (Lebensalter) günstiger. Vielleicht einmal zwei Berechnungen anfordern oder Beratungstermin buchen.
warum werden Sie nicht arbeitslosam 12.09.2022 | 20:09
dann bezahlt, die DRV.
Abschlägeam 12.09.2022 | 20:38
nein, die Beiträge bezahlt die Bundesagentur für Arbeit, nicht die DRV. Und insofern bezahlen es also letztendlich die Steuerzahler. Davon unabhängig wäre es für den Fragesteller evtl. eine Option ALG I statt freiwillige Beiträge) wenn er denn als Geschäftsführer überhaupt Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat/te. Aber das wird er ggfs. ja selbst wissen :-)
W°lfgangam 12.09.2022 | 21:39
Hallo Georg_der_Alte, für die Regelaltersrente sind lediglich 60 Monate Beiträge erforderlich - dafür braucht es sicher keine zusätzlichen Beiträge von Ihnen. Haben Sie bereits 35 Versicherungsjahre erreicht, könnten Sie unmittelbar die 'Altersrente für langjährig Versicherte erhalten', nur noch ein kleiner Abschlag dabei. Hmm ...Sie 'schwimmen' sicher so ein bisschen, was Ihre Altersrentenansprüche überhaupt betrifft, was jetzt schon möglich ist /muss ich da noch was einzahlen /kann ich die Rente auch bei Einkommen (Beratertätigkeit) schon erhalten /was sind/bedeuten überhaupt 'Abschläge'? - oder? Kontaktieren Sie bitte Ihre nächste Beratungsstelle, die wird Sie über die bestmöglichen Strategien zur Rente + Hinzuverdienst + ggf. möglicher Beitragzahlungen/Auswirkungen/Vor-Nachteile, informieren. TIPP: Termin noch morgen/online buchen und alle möglichen 'Fristen' für Anträge (Rente und/oder freiwillige Beiträge) sind gewahrt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w.
Abschlägeam 12.09.2022 | 23:09
Und insofern bezahlen es also letztendlich die Steuerzahler.
Ich dachte, es wären die Beitragszahler, also alle Erwerbstätigen, außer Beamte, Landwirte, Apotheker, Steuerberater, etc. PP
Die, die nicht 'außer' sind, dürften auch Steuerzahler sein :-) Kern meiner Aussage war aber vor allem, dass nicht die 'DRV' diese Beiträge (RV Beiträge bei Bezug von ALGI) bezahlt. Sondern eben die 'Bundesagentur für Arbeit'.
Weberam 13.09.2022 | 16:28
Zitat von Abschläge anzeigen
dann bezahlt, die DRV.
nein, die Beiträge bezahlt die Bundesagentur für Arbeit, nicht die DRV. Und insofern bezahlen es also letztendlich die Steuerzahler. Davon unabhängig wäre es für den Fragesteller evtl. eine Option ALG I statt freiwillige Beiträge) wenn er denn als Geschäftsführer überhaupt Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat/te. Aber das wird er ggfs. ja selbst wissen :-)
Hallo, die Zahlungen des ALG I erfolgt aus den Beiträgen der Einzahlenden. Nur wenn Sie eine Mindestzeit eingezahlt haben haben Sie einen Rechtsanspruch auf dieses Geld. Die Bezugsdauer ist limitiert und richtet sich nach dem Alter. Also es ist kein Geld der Steuerzahler sondern der Beitragszahler. Das ist der große Unterschied zum ALG II.
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