Guten Tag,
auch bei einer länger andauernden AU-Zeit entsteht kein automatischer Rechtsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Medizinische Voraussetzungen
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen müssen Sie außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen: → Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und → in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)
Hallo, das Aktenzeichen des BSG-Urteils lautet: B 13 R 107/12 B
Das BSG-Urteil stammt vom 31. Oktober 2012
Da hätte ich mir ja den Aufwand damals sparen können alle meine Krankenunterlagen beizulegen.
Aber jetzt weiß ich warum ich ohne Gutachter meine EM Rente zugesprochen bekam 😀
Ich war nämlich 72 Wochen AU.
Genau Du Spinner. Dann setze mal den genauen Bewilligungstext Deines Rentenbescheides hier ins Forum. Mal sehen, ob da nur ein Wort fällt, bezüglich der langen AU-Zeit🤦♂️. Deine Märchenstunde kannst Du woanders abhalten. Hier glaubt Dir keiner der sich auch nur ein wenig mit den medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente auskennt, Deine Geschichten.
Auweia, den haben Sie leider nicht verstanden!
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