Hallo unfug,
dieser Fall ist durch das Sozialgesetzbuch VI nicht abgesichert.
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Hallo unfug,
dieser Fall ist durch das Sozialgesetzbuch VI nicht abgesichert.
Hallo unfug,
die Erziehungsrente soll einen durch den Tod des geschiedenen Ehegatten weggefallenen Unterhaltsanspruch wegen Kindererziehung ersetzen.
Sofern es sich bei der Erziehung des Kindes nicht um ein Kind des Verstorbenen handelt, bestand auch kein Anspruch auf Unterhalt wegen Kindererziehung, der durch diese Rente ersetzt werden soll.
Hallo socke,
es stimmt, es muss sich nicht um ein Kind des Verstorbenen handeln, aber es geht um den weggefallenen Unterhaltsanspruch, der durch die Rente ersetzt werden soll.
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