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Experten-Antwort

LTA

von Martina13.01.2023 | 10:03
84 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich habe eine Frage, wegen einer möglichen LTA. Muss ich im eine LTA über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sein? Oder wie sind dafür die Kriterien.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

bezüglich des breiten Leistungsspektrums der beruflichen Rehabilitation, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation.

Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch in der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

kommt drauf anam 13.01.2023 | 10:29
LTA ist ein sehr vielfältiges Angebot. Es reicht von eine Fortbildung in Vollzeit bis zur Unterbringung in einer WfbM. In eine WfbM kommen Sie übrigens nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr einsatzfähig sind. Wenn Sie weniger als 6 Stunden einsatzfähig sind, kommen die Unterstützungsangebote in Vollzeit für Sie halt nicht in Frage und man muss nach passenden Alternativen schauen. Über Ihre Einsatzfähigkeit entscheidet, genauso wie bei der EM-Rente, die DRV. Falls die DRV Sie für vollschichtig einsatzfähig hält, heißt das aber nicht, dass die DRV Sie zwingt an einer Vollzeitmaßnahme teilzunehmen. Sie werden dann aber keine Teilzeitmaßnahme bekommen, wenn eine entsprechende Vollzeitmaßnahme kostengünstiger durchführbar wäre. Da LTA immer Einzellfall-Angelegenheiten sind, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Reha-Fachberater. Der kann Sie über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren.
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