Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

LTA Umschulung/Weiterbildung auch in Teilzeit

von Hanna30.07.2019 | 21:00
991 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seit zwei Jahren bin ich wegen einer sehr seltenen Erkrankung arbeitsunfähig. Unter anderem mußte ich mich einer risikoreichen OP in Berlin unterziehen mit anschließender med. Rehabilitation. Dort wurde ich arbeitsunfähig und berufsunfähig entlassen. Meine allg. Erwerbsfähigkeit wurde mit 3- unter 6 Std. täglich. bewertet. Derweil beträgt mein Grad der Behinderung 40.Im April 2019 wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte seitdem ALG 1. Der ÄD der Agentur für Arbeit hat mich begutachtet und meine Erwerbsfähigkeit ebenso eingeschätzt. Ein Antrag auf LTA wurde bei der DRV Bund gestellt und dem Grunde nach bewilligt. Ich bin Physiotherapeutin. Sehr gerne möchte ich eine Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheitswesen und Soziales machen, was mein Rehaberater im Erstgespräch auch sofort befürwortet hat. Die DRV ist in allen Punkten dem sozialmedizinischen Reha Gutachten gefolgt mit Ausnahme der Einschätzung der Erwerbsfähigkeit, hier bewertet Sie diese mit 6-8 Std. nach Aktenlage. Jegliche Weiterbildung/ Umschulung soll generell in Vollzeit stattfinden, wozu ich mit meinen Einschränkungen und als Schmerzpatientin nicht in der Lage bin. Ich selbst hatte im Vorfeld Teilzeitangebote herausgesucht. Meine Frage gibt es die Möglichkeit ganz generell eine Weiterbildung als LTA in Teilzeit zu bekommen, im Rahmen ggf einer Einzelfallentscheidung? §49 abs. 2,4 schließt das doch im Grunde nicht aus? Vielen Dank im Vorfeld für Ihre Hilfe.

1 Antworten

???am 31.07.2019 | 08:36
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings hat man da nicht die freie Wahl, weil Maßnahmen in Teilzeit zum einen häufig länger dauern als in Vollzeit, zum anderen gibt es einfach kein Teilzeit-Übergangsgeld. Sie brauchen daher einen triftigen Grund. Wenn die DRV Sie als vollschichtig leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschätzt, fällt das Argument der verminderten Belastbarkeit weg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026