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Experten-Antwort

Lücke im Verlauf ja oder nein

von Anton Müller11.03.2019 | 09:09
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meine Tochter hat folgendes Problem: Sie war bis 09/2018 bei der Firma beschäftigt, in der sie auch gelernt hat. Ab September war sie in einem ruhenden Arbeitsverhältnis und hat eine Techniker Schule besucht. Dann wurde sie ab 6.11. Krank/Unfall. Sie musste die Schule abbrechen. Eine Schulbescheinigung liegt uns bis zum 28.1.2019 vor. Ihr Arbeitgeber beschäftigt sie wieder zum 01.02.2019. Es wurde ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag erstellt. (Der Ursprungsvertrag war ja wegen der Ausbildung ruhend.) Im Moment ist sie noch krankgeschrieben. Entsteht nun wegen den drei Tagen im Januar eine Lücke in der Rentenversicherung? Oder wird der ganze Januar angerechnet. Müssen wir irgendetwas veranlassen bei der Rentenversicherung? Bei der Krankenkasse lief alles normal. Dort müssen wir extra nichts machen. Der Krankengeldantrag läuft dort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

Sie müssen sich wegen der drei Tage keine Sorgen machen. Da die Schulausbildung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit erst im Monat Januar endete, zählt der Monat auf jedem Fall vollständig als Anrechnungszeit. Soweit Ihre Tochter eventuell im Januar einen Anspruch auf Krankengeld hat, zählt der Monat auch als Beitragszeit.

Generell ist eine Lücke von weniger als 1 Kalendermonat ohnehin kein Problem.

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